nele

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: nele

D.h. ich muss mich Anfang des Jahres um die Genehmigung kümmern,um in den Sommerferien fahren zu können?

von Nele am 08.06.2015, 16:45



Antwort auf: nele

Ja genau, es gibt keine gesetzlichen Grundlagen wie lange eine Kurmaßnahme bewilligt werden kann, d.h. dies handhaben die Kassen sehr unterschiedlich, von 3 Monaten, bis zu 6 Monaten, 9 Monaten oder so lagne die Mitgliedschaft besteht. Im August werden wir bei Anträgen für die Osterferien ankommen, verrückt, weil ja eine zeitnahe Kurbedürftigkeit besteht!

von Annina Dessauer am 08.06.2015



Antwort auf: nele

D.h. ,ich kann mir den Antrag jetzt sparen und schicke im Winter einen neuen Antrag raus,wenn ich nächstes Jahr eine Kur machen möchte? Und kann ich da jetzt schon 'reservieren' in meiner Wunschkind oder erst,wenn der Antrag durch ist?Somit hat das Ganze ja schon einen Touch von Urlaub buchen, was es ja garnicht sein soll :0 (

von Nele am 08.06.2015, 17:30



Antwort auf: nele

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von Nele am 08.06.2015, 17:31