Nachtrag: Dauer des Wiederspruchverfahrens

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Nachtrag: Dauer des Wiederspruchverfahrens

Ich vermute mal sie haben meine Frage übersehen, darum hier noch mal: Dachte ichs mir doch. Da ja nun die 3 Monate rum sind, würde ich gerne etwas nachhacken, auch wenns vor meiner Schulung sicher nix mehr wird. Also Bitte geben sie mir die Daten, das wäre super. Falls ich nun schnell die Erlaubnis kriegen sollte, kann ich ja trotzdem erst frühestens Ende Juni leider. Kann mir da die Krankenkasse schwierigkeiten machen? Achja ich bin bei der BKK Mobil Oil und mein Sohn wird im März 2 (reines Begleitkind) Vielen Lieben Dank für die Hilfe.

von Woelfini am 30.11.2016, 07:50



Antwort auf: Nachtrag: Dauer des Wiederspruchverfahrens

Ich habe tatsächlich keine Info-Mail bekommen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage wie lange Sie fahren müssen / können sprich wie lange eine Genehmigung zu gelten hat, dies handhabt jede Kasse anders. Mailen Sie mir kurz, dann sende ich Ihnen die Daten zu. Da das Forum ja hier vom Austausch lebt, habe ich mir überlegt, die Daten nicht öffentlich zu posten. Lieben Dank Annina Dessauer office@kurberatung-deutschland.de

von Annina Dessauer am 30.11.2016



Antwort auf: Nachtrag: Dauer des Wiederspruchverfahrens

E-Mail ist Raus. Danke

von Woelfini am 30.11.2016, 10:05