Kurvoraussetzungen erfüllt??

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Kurvoraussetzungen erfüllt??

Habe Ende September 2016 meine Tochter zur Welt gebracht. Geburt war nicht einfach. Sie war eine Sternenguckerin und musste mit Saugglocke geholt werden, mehrfach sind ihre Herztöne in den Keller. Beim Legen der Pda hat der Narkosearzt sich 3 x verstochen und hatte letztlich einen Kreislaufzusammenbruch, so dass der Oberarzt gerufen werden musste um mir die Pda zu legen. Ich hatte einen recht großen Dammschnitt. Daheim entpuppte sich das Kind dann als Schreikind. Wochenlanges Geschrei von teilweise 18 Stunden am Tag gepaart mit einem Kindsvater, der mir null unter die Arme griff und mich nicht eine Nacht entlastete. Letztlich habe ich mich jetzt getrennt und werde in 3 Monaten meine eigene Wohnung mit der Kleinen beziehen. Die letzten Monate hängen mir aber gut in den Knochen, zumal die Schwangerschaft auch schon nicht so einfach war, da mein Arbeitgeber so gar nicht mit klar kam, dass ich jetzt ausfalle... Stünde mir eine Kur denn zu???

von Mella1307 am 10.02.2017, 21:38



Antwort auf: Kurvoraussetzungen erfüllt??

Grundsätzlich sind Kuren Pflichtleistungen der Kassen in der 4-Jahresfrist, wenn Sie in der Haupterziehungsverantwortung stehen und sich belastet fühlen, was bei Ihnen ja der Fall ist. Nur Mut, suchen Sie sich eine Beratungsstelle die Ihnen unter die Arme greift und gehen Sie eine Kur recht zeitnah an, um etwas Kraft zu schöpfen und durchzuatmen. Viele Grüße Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 13.02.2017