Sehr geehrte Frau Dessauer, meine Psychologin hat die ärztlichen Atteste für meine MutterKindKur aufgefüllt, und bei der Kur sagte man mir, ich solle die Adresse das Hausarztes angeben für die Zusendung des Kurberichtes, das wäre so üblich. Ich bat meinen Hausarzt nun darum, mir den Kurbericht zu übergeben. Er meinte jedoch, dass dieser nicht herausgegeben würde, maximal könnte ich ihn in der Praxis kopieren lassen, was 50 ct pro Seite kostet. Ich habe mich über diese Antwort geärgert, da er ja gar nichts dazu getan hat, dass die Kur beantragt und genehmigt wurde (außer ein Attest für meinen Sohn ausgefüllt, der aber gesund und somit "nur" Begleitkind war). Darf ich den Bericht haben, oder hat der Arzt tatsächlich Recht? Liebe Grüße von Roby
von roby.the.cat am 06.06.2016, 13:17