Hallo, ich war gerade dabei mich mit dem Thema Mutter-Kind-Kur zu beschäftigen. Der Kinderarzt hat mir auch aufgrund der Neurodermitis der Kinder zu einer Kur geraten. Zeitgleich hat mir mein Chef betriebsbedingt gekündigt nach 10 Jahren Festanstellung. Jetzt habe ich 2 Fragen: Kann ich trotz anstehender Arbeitslosigkeit eine Kur beantragen? Ich habe gehört, wenn die Kinder zur Kur müssen z.B. wg. der Haut, wäre das nicht über eine Mutter Kind Kurz, sondern über eine Kur bei der BfA zu beantragen. Stimmt das oder kann das Kind in der Mutter Kind Kur mit behandelt werden? Liebe Grüße!
von Sonne212 am 13.04.2016, 13:31