Hallo Frau Dessauer,
ich habe eine Mutter-Kind-Kur beantragt. Mein Sohn ist gerade 4 Jahre alt geworden. Er sieht seinen Vater regelmäßig. Ich habe den Vater vor Beantragung darüber informiert, dass ich das vorhabe, aber noch nichts fest steht. Es liegt keine Indikation für meinen Sohn vor, er soll als "Begleit-Kind" mit. Meine Ärztin empfiehlt mir die Kur, damit mein Sohn und ich endlich nach Trennung und Scheidung zur Ruhe kommen, ich meine Migräne unter Kontrolle bekomme und meinen Erschöpfungszuständen vorbeugt werden soll. Nun fragt der Vater, warum ich zur Kur möchte und wie ich mir das vorstelle, wie und wann er seinen Sohn sehen kann. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Kann er die Mutter-Kind-Kur verhindern?
P.S: Ich habe die Frage auch schon im "Rechts Forum" gestellt, allerdings von Frau Bader keine Antwort erhalten (Urlaub???).
Gruß
Keksdose
von
Keksdose6
am 18.08.2016, 07:39
Antwort auf:
Kann der Kindvater die MUKI-Kur verhindern?
Ja leider, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, kann der Vater ein Veto einlegen. Allerdings kann man widerrum dagegen auch rechtlich vorgehen. Ich kann Ihnen gerne für den Fall der Fälle die Daten eines zuständigen Kooperationsanwaltes geben, der Sie dann erstmal beraten kann.
Alles Gute!
von
Annina Dessauer
am 18.08.2016
Antwort auf:
Kann der Kindvater die MUKI-Kur verhindern?
Was heißt das genau? "Veto" einlegen? Ist er dann dazu verpflichtet meinen Sohn in den 3 Wochen zu betreuen? Er kann mir allein ja nicht eine Kur verbieten. Für die Kontaktdaten wäre ich dankbar. Im Fall der Fälle bin ich dann gewappnet. Ich muss allerdings auch erst mal eine Genehmigung der Kur erhalten. Vielen Dank schon mal!
Gruß
von
Keksdose6
am 22.08.2016, 10:12
Antwort auf:
Kann der Kindvater die MUKI-Kur verhindern?
Er kann im Falle des gemeinsamen Sorgerechts die Kur versagen - zumindest hatten wir den Fall schon einige Male. Rechtlich gesehen bin ich hier allerdings kein Experte und würde dann im Falle der Genehmigung weiter verweisen zum Kooperationsanwalt.
von
Annina Dessauer
am 25.08.2016