Hallo Frau Dessauer, vielleicht können Sie mir helfen: Ich habe eine Mutter-Kind-Kur genehmigt bekommen, meine Tochter ist KiGa-Kind und mein Sohn geht in die zweite Klasse- sie sind beide Begleitkinder, Jetzt habe ich davon schon einmal der Klassenlehrerin meines Sohnes erzählt und sie gab mir den Freistellungsantrag mit, mit dem Hinweis, dass die Schulleitung nur dann freistellt, wenn mein Sohn ebenfalls kurbedürftig sei. Kann uns die Schulleitung nun die Kur verwehren? Wir wohnen übrigens in Sachsen-Anhalt, falls das weiterhilft. VG Sep2012
von Sep2012 am 29.09.2017, 09:48