Liebe Frau Dessauer,
ich bin Beamtin und möchte eine Mutter-Kind-Kur beantragen.
Unser Sohn geht seit Mai 2014 in den Kindergarten und hatte seither ca. 15 Infekte (Magen-Darm, grippale Infekte, Mittelohrentzündungen), die allerdings alle komplikationslos verlaufen sind. Drei Mal kamen Antibiotika zum Einsatz.
Zudem leidet er seit dem Säuglingsalter an einer leichten Neurodermitis mit regelmäßigen Schüben. Hauterkrankungen liegen bei uns in der Familie und ich möchte die Kur u.a. beantragen, um einer möglichen Verschlimmerung seines Zustands vorzubeugen.
Reicht das Ihrer Erfahrung nach für die Anerkennung einer Therapiebedürftigkeit bei Kindern aus? Welche Formulierungen im Attest sind wichtig?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
von
New_Dawn
am 18.08.2015, 09:57
Antwort auf:
Infektanfälligkeit + Neurodermitis Kind
Er ist halt noch sehr sehr klein als Therapiekind, d.h. im Alter unter 3 Jahren sollte man nicht allzu viel von den Anwendungen erwarten. Aber das sollte schon ausreichen als Einstufung als Therapiekind! Alles Gute und Liebe!
Viele Grüße Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 18.08.2015
Antwort auf:
Infektanfälligkeit + Neurodermitis Kind
Um Missverständnissen vorzubeugen: ich selbst bin natürlich auch kurbedürftig, es geht also nicht ausschließlich um meinen Sohn.
von
New_Dawn
am 18.08.2015, 10:04
Antwort auf:
Infektanfälligkeit + Neurodermitis Kind
Unser Sohn wäre zum Zeitpunkt der Kur schon 4 Jahre alt, er war vor dem Kindergarten bei einer Tagesmutter.
von
New_Dawn
am 18.08.2015, 10:05
Antwort auf:
Infektanfälligkeit + Neurodermitis Kind
Dann steht ja einer Kur mit der Auswahl der richtigen Klinik nichts im Wege
von
Annina Dessauer
am 24.08.2015