Gehalt Krankschreibung zur Kur

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Gehalt Krankschreibung zur Kur

Mir ist unklar, wie es während einer MuKiKu läuft. Bekomme ich mein Gehalt weiter vom Arbeitgeber? Bekomme ich Krankengeld von der Krankenkasse? Wie ist es mit der Zuzahlung, also die 10 Euro pro Tag. Werden die Fahrtkosten mit der Bahn übernommen von der Krankenkasse? Kann ich eine MuKiKu mit einet Reha für meinen Mann kombinieren? Er hat 90% Schwerbehinderung. Erfolgt beides ggf. nacheinander? Kind hat eine Sprachstörung, die gesamte Familie ist psychosomatisch belastet durch die Erkrankung des Vaters. Vater macht Psychotherapie, Kind soll eine machen, mir würde es nicht schaden, ist aber aus Zeitmangel und Vollzeitjob nicht machbar. Wie sind die Chancen 4 Wochen zu bekommen. Zu berücksichtigen wäre, dass ich in der Probezeit bin. Wenn ich gekündigt werde, was dann?

von Badefrosch am 01.04.2015, 08:53



Antwort auf: Gehalt Krankschreibung zur Kur

Krankengeld erhalten sie nicht, sondern ihr ganz normales Gehalt. Die Zuzahlung müssen Sie leisten, außer Sie sind durch Sozialleistungen davon befreit. Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse nach der Kurmaßnahme die Kosten für die Bahnfahrkarte, dies steht dann im Bewilligungsschreiben der Krankenkasse. Manchmal haben diese auch eigene Reisestellen. Eine Reha mit Ihrem Mann wird schwierig hier ein geeignetes Haus zu finden, für eine familienorientierte Maßnahme kann eine Einzelfallentscheidung bei der Krankenkasse erwirkt werden, wenn die Zerrüttung der Familie droht (aber kein Rechtsanspruch vorhanden). Die Kuren gehen immer 3 Wochen, ob verlängert werden kann entscheidet die Klinik nach Dringlichkeit und Plätzen. Mit der Kündigung kann ich keine Aussagen treffen, das betrifft Arbeitsrecht, der Arbeitgeber darf nicht wegen einer Maßnahme kündigen, allerdings kann er in der Probezeit ja auch einen anderen Grund benennen.

von Annina Dessauer am 01.04.2015