Bezugnehmend auf ihre Frage ob sie mir die Kontaktdaten eines Anwalts senden sollen.... Ab wann gelten denn die Fristen? Ab Antragseingang oder ab da, wo alle Unterlagen vollständig sind? Das wäre wichtig um zu sehen wie erfolgversprechend die Sache mit dem Anwalt wird. Was würde denn da an Kosten auf einen zukommen? Kann man eigentlich auch “zweigleisig fahren“ und bei der Rentenkasse eine Maßnahme beantragen und gleichzeitig bei der Krankenkasse in Widerspruch gehen? Lg Krümel
von krümel30 am 06.06.2017, 14:45