Fristen der KK für Zu- oder Absage

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Fristen der KK für Zu- oder Absage

Werte Frau Bader,meinen Antrag auf MKK habe ich am 15.09.bei der AOK eingereicht.Da der Bogen für meinen Sohn noch fehlte reichte ich ihn zum 27.09.nach.Die erste Antwort kam Mitte Oktober das der Antrag zum MDK weitergeleitet wurde und ich bis spätestens 08.11.Bescheid bekäme.Heute kam nun der Bescheid das es noch dauert und ich bis spätestens 29.11.Bescheid bekäme.Ist die KK nicht an die 5 Wochen Frist gebunden oder gilt dies für den MDK nicht? Denn die Bearbeitung dauert dann ja weit mehr als 5 Wochen.Wie soll ich da jetzt weiter verfahren? Einfach abwarten oder doch mal die KK anrufen? Für Ihren Rat vorab schonmal vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Regine

von katzer am 07.11.2017, 18:15



Antwort auf: Fristen der KK für Zu- oder Absage

Verzwickt, da der Unterlagen nicht vollständig war, gilt die Frist ab dem 27.9. Der 29.11. ist natürlich Quatsch, nach 5 Wochen gilt die Kur als genehmigt. Ich würde schriftlich eine Verbescheidung anfordern mit dem Hinweis auf die abgelaufene Frist und mich für die genehmigte Maßnahme bedanken. Viele Grüße Frau Bader-Dessauer :-)

von Annina Dessauer am 08.11.2017



Antwort auf: Fristen der KK für Zu- oder Absage

Entschuldigung selbstverständlich Frau Dessauer.

von katzer am 07.11.2017, 18:17