Begleitung

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Begleitung

Guten Tag Frau Dessauer, meine Tochter (25) hat eine Tochter (1) die blind zur Welt kam- ansonsten ist die Maus gesund und entwickelt sich prächtig. Sie hat die Anerkennung einer 100 % igen Schwerbehinderung, bekommt Blindengeld. Sie hat nun die Zusage für eine Mutter-Kind Kur im Wangerland ( kennen sie dort die DRK Klinik ?). Die Frühförderung der Blindenschule hat ihr nun gesagt, dass sie Anspruch auf eine Begleitperson hat, die mit aufgenommen wird. Ist es möglich ,dass 3 Personen jeweils eine Woche dabei sind ( ihr Mann und wir Angehörigen haben nur noch Resturlaubstage ) und sie unterstützen ? Und noch eine Frage : mein eigener Antrag auf eine Mutter-Kind Kur ( meine jüngste ist 10 ) wurde abgelehnt ( vorzeitiger Antrag nach 3 Jahren ). Als Begründung wurde angegeben dass das erlernte Coping ausreichen würde , ansonsten solle ich eine Kur bei der Rentenversicherung beantragen. Aber dort kann ich doch keine Mutter-Kind Kur sondern nur eine Reha für mich beantragen, oder ?! Ich werde keinen Widerspruch einlegen weil schon die jetzige Bearbeitung des Antrags 11 Wochen gedauert hat , und mein reservierter Platz nicht mehr frei gehalten wird. Viele Dank für eine Antwort. Beste Grüße

von iriselle am 26.12.2016, 20:42



Antwort auf: Begleitung

Nach 5 Wochen gilt der Antrag als genehmigt! Von daher ist die Ablehnung rechtswidrig, ich würde an Ihrer Stelle diesbezüglich noch mal nachhaken. Den Rest verstehe ich nicht wirklich, eine Mutter Kind Kur kann ja nur für Sie beantragt werden und die Kinder als Begleitperson oder Patienten. Dies müsste ich auch schriftlich sehen um Ihnen antworten zu können. Hat sie eine Kinder-Reha bewilligt bekommen? Aber das wäre ja ein anderer Antrag. Vielleicht mögen Sie mir die Schriftsetze ja per e-mail zukommen lassen - annina.dessauer@kurberatung-deutschland.de - LG Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 27.12.2016



Antwort auf: Begleitung

Hallo Frau Dessauer, vielen Dank für die Antwort. Gern schick ich ihnen die Schriftstücke per Mail, muss mich aber erst schlau machen wie ich diese einscanne, kenn mich da nicht so aus ... ;). Also müsste ich jetzt für mich schriftlich Widerspruch einlegen mit der Begründung dass die Ablehnung rechtswidrig ist ? Was sollte noch darin stehen ? Schon beim Antrag habe ich sehr ausführlich die Gründe beschrieben - in der Selbstauskunft. Meine erwachsene Tochter hat eine Mutter-Kind Kur bewilligt bekommen, ihre Tochter ist Begleitkind. Aufgrund der Blindheit soll ihr eine Assistenz zustehen, da ihre Tochter eine 1:1 Betreuung benötigt. Die Wunschklinik ( Haus Nazareth in Norddeich ) ist noch nicht sicher ob eine Aufnahme aufgrund der Blindheit möglich ist. Im DRK Haus im Wangerland würde man sie aufnehmen. VG

von iriselle am 27.12.2016, 13:53



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Wenn ich einen schriftlichen Widerspruch einreiche, reicht dann als Begründung dass die Frist nicht eingehalten wurde- oder soll ich noch anders begründen ? Ich werden diese Woche auf jeden Fall noch persönlich zur KK gehen...

von iriselle am 27.12.2016, 20:01



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Das ist schwierig zu beurteilen, da mir keine Akteneinsicht vorliegt. Ich würde an Ihrer Stelle zunächst fristwahrend Widerspruch einlegen, dieser kann dann zeitnah begründet werden.

von Annina Dessauer am 02.01.2017



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...noch vor Silvester bei der KK, die Sachbearbeiterin wusste gar nicht dass es bei der Bearbeitung Fristen gibt. Obwohl ich sachlich und freundlich war wurde sie recht unfreundlich -zuerst wollte sie mir nicht mal schriftlich den Eingang meines Antrages bestätigen. Nunja, ich habe den Widerspruch abgegeben und bin gespannt was passiert. VG

von iriselle am 02.01.2017, 20:11



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Ich drücke fest die Daumen!

von Annina Dessauer am 05.01.2017