Hallo Frau Dessauer
Ich würde gern eine Mutter Kind Kur beantragen und möchte fragen ob ich eine Chance habe sie gewährt zu bekommen.
Bin seit 2011 von meinem Mann getrennt lebend,demnächst folgt die Scheidung.Es nimmt mich alles psychisch sehr stark mit.Mein kleiner Sohn ist 5 Jahre alt Frühchen,Herzkind und stark entwicklungsverzögert.
Um aus der Situation herauszukommen,frische Kraft zu tanken und meine psychischen Probleme zu bewältigen möchte ich die Kur beantragen.
Ich werde allein damit sonst nicht fertig .
Liebe Grüße
von
Michela
am 13.03.2013, 22:51
Antwort auf:
Beantragung Mutter Kind Kur
Guten Morgen,
letztendlich trifft die Krankenkasse die Entscheidung. Es sind aber meiner Ansicht nach ausreichende Indikationen vorhanden um eine Kur bewilligt zu bekommen. Schauen Sie sich bei den von Ihnen geschilderten Problematiken mal den Bromerhof an!
Alles Liebe!
Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 14.03.2013
Antwort auf:
Beantragung Mutter Kind Kur
Hallo Frau Dessauer
Haben Sie zufällig Erfahrungen gemacht wenn die Mutter ALG II bekommt.
Seit der Trennung lebe ich mit meinen Kindern davon und ich bin nicht sicher ob ich nicht vom Amt dann diesbezüglich unter Druck gesetzt werde.Und ob die Leistung in der Zeit weiterläuft.
Können Sie mir einen Tip geben wie ich die Mutter und Kind Kur am besten beantrage.
Liebe Grüße
von
Michela
am 15.03.2013, 19:44
Antwort auf:
Beantragung Mutter Kind Kur
Hallo Michaela,
die Leistung läuft weiter und ich habe es noch nicht erlebt, dass eine "meiner" Mamis diesbezüglich unter Druck gesetzt wird. Ich würde nur mit der ausstellenden Behörde reden und sagen das eine Kurmaßnahme beantragt wird. Grundsätzlich bin ich natürlich als Inhaberin einer Beratungsstelle ein Fan von eben der Beratung. Die meisten Beratungsstellen arbeiten kostenlos, händigen die Atteste aus, besprechen die Kliniken und kennen diese und reservieren einen Platz in der Kurklinik. Wir stellen zudem einen kostenlosen Anwalt zur Seite, wenn die Kur unberechtigt abgelehnt wurde und dieser geht dann mit den Eltern in den Widerspruch. Von daher mein Tipp: Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen Sie von dort aus alles in die Wege leiten. LG Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 19.03.2013