Hallo Frau Dessauer, ich habe ein Problem. Ich bekam Anfang März eine Kostenzusage der IKK für eine bestimmte Klinik (ich habe keine große Auswahl, mein Kind hat Asperger). Die Klinik jedoch prüfte bis gestern (!!!!), ob sie uns überhaupt nimmt. Gestern bekam ich bescheid. Wir könnten kommen, aber erst Ende des Jahres. Die Kostenzusage endet aber im September. Heute beim Telefonat mit der IKK teilte mir die (sehr unfreundliche) Dame mit, dass ich ja eig. keine MuKi bräuchte. Ich könne ja über den Rentenvers.-Träger in Reha fahren. Aber eine bewilligte Kur darf nicht gestrichen werden, oder? Ausserdem fragte ich, ob ich alternativ in eine andere Kloinik könne, wenn dort eher ein Platz frei wäre. Da sagte sie, sie würde dann die Kosten prüfen und ICH müsse die Differenz zur zuerst bewilligten Klinik SELBST TRAGEN: Stimmt das so? Ich kann mir das nicht vorstellen-was ist mit dem Wunsch-und Wahlrecht? Ich hoffe, Sie können mir helfen :-( Danke!
von Kazimiera am 15.04.2016, 10:07