Ablehnung zum 4.

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Ablehnung zum 4.

Hallo Frau Dessauer, Bislang hatte ich mit dem Verweis an die Rentenkasse nur eine mündliche Ablehnung der MKK von der Krankenkasse. Mittlerweile habe ich es nun schriftlich. Als Begründung steht, man dürfe die Maßnahme nicht genehmigen, da nicht notwendig, bzw. unwirtschaftlich. (Sprich, wir haben zu viele Diagnosen. Ausserdem sei ambulant noch nicht alles ausgeschöpft. Mütterspeziefische Kontextfaktoren, die die Gesundheitsprobleme bedingen oder verstärken, seien nicht nachvollziehbar. Ein Zusammenhang zwischen der Mutterrolle, Erziehungsschwierigkeiten und den Erkrankungen der Kinder sei nicht erkennbar. Kurz noch zu unseren Diagnosen, bei mir: - Chr. Erschöpfungssyndrom, -Gelenkschmerzen, -WS Syndrom - Erschöpfungsdepression - Stressbedingte Herzrythmusstörungen bei den Kindern: Epilepsie, Entwicklungsstörung, AD(H)S und noch weitere F-Diagnosen, Asthma Unser Alltag ist unter anderem geprägt mit Therapien, Arztterminen, Wutausbrüchen und nebenbei Haushalt, arbeiten, den ganzen Familienalltag managen.... Ich denke, ich werde Ihren Rat, um Hilfe eines Anwalts bitten, annehmen. Können sie vllt noch kurz erklären was “mütterspezifische Kontextfaktoren“ bedeutet? Lg Krümel

von krümel30 am 08.06.2017, 13:42



Antwort auf: Ablehnung zum 4.

Die Ablehnung ist eine Frechheit und rechtswidrig. Ambulant vor stationär gilt schon lange nicht mehr! Mailen Sie mir bitte die Ablehnung an annina.dessauer@kurberatung-deutschland.de - das was Sie schildern sind natürlich alle Kontextfaktoren, die im Zusammenhang mit Ihrer Mutterrolle stehen. Ich bin an Ihrer Seite, nicht aufgeben, so was geht gar nicht als Begründung, hier sollen Kosten gespart oder verschoben werden. Nur Mut, gemeinsam bekommen wir das hin!

von Annina Dessauer am 08.06.2017