Ablehnung auch im Widerspruch

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Ablehnung auch im Widerspruch

Leider wurde mein Antrag auf Mutter-Kind-Kur auch im Widerspruch abgelehnt. Keine positive vorsorgeürognose bei bereits zweimaliger Maßnahme und unverändert fortbestehender Symptomatik fachspezifische Abklärung empfohlen. Ich leide am Erschöpfungssyndrom mit kleineren Wehwehchen. Was soll ich nur tun?

von jacifelix am 24.03.2015, 13:33



Antwort auf: Ablehnung auch im Widerspruch

3 Monate nach dem Einreichen des Erstantrages kann man einen Neuantrag stellen, hierbei sollten die Indikationen dann aber andere sein. Mein Vorschlag - suchen Sie eine Beratungsstelle auf, die sich die Kopien des Antrages anfordert und legen Sie dort die Ablehnungen vor. Dann kann man Ihnen sicherlich weiter helfen. Viele Grüße Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 24.03.2015



Antwort auf: Ablehnung auch im Widerspruch

Danke für ihre schnelle Antwort. Wie meinen sie das mit anderen Indikationen? Bei mir waren es noch Kopfschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Rückenschmerzen, Schwindel,

von jacifelix am 24.03.2015, 13:47



Antwort auf: Ablehnung auch im Widerspruch

Was steht denn auf den neuen Attesten? Wenn das die gleichen Gründe sind, wären das Ablehnungsgründe für eine vorfristige Maßnahme. An erste Stelle sollte immer die Erschöpfung stehen, die durch die anderen Beschwerden einhergeht.

von Annina Dessauer am 26.03.2015



Antwort auf: Ablehnung auch im Widerspruch

Erschöpfungssyndrom, rezidivierende Kopfschmerzen, LWS-Syndrom- alles durch den Hausarzt behandelt, meine letzte Mutter-Kind-Kur ist 4 Jahre her. Der Antrag wurde auch nicht abgelehnt weil die Wartefrist noch nicht vorbei ist, sondern weil angeblich keine medizinische Indikation vorliegt und ich eine Therapie machen soll aufgrund meiner Beschwerden. Ich muss dazu sagen das ich das Gutachten noch nicht von der KK angefordert habe. Ich weiß nur das z.B. drin steht weil ich ja seit 3 Jahren eine leichte körperliche Arbeit habe muss ich ja nicht zur Kur fahren. Ich arbeite 38,5 h die Woche. Außerdem soll ich meinen Mann welcher im 3-Schicht-System arbeitet mit in die Arbeit einbeziehen. Ich schrieb dann im WS das mein Mann krank ist und länger ausfällt. Beide Kinder haben Asthma, aber weil sie über die Rentenversicherung 10/13 zur Reha waren und lt. Artztbrief von 03/14 (!) stabile Lungenwerte haben haben sie es auch nicht nötig. Ich bin sehr wütend und auch reaurig über die Art und Weise dieser Ablehnung und das war nur ein kleiner Auszug. Ich verstehe es halt einfach nicht warum ich nicht fahren darf wenn 2 Ärzte meine Kur befüworten würden.

von jacifelix am 26.03.2015, 21:17



Antwort auf: Ablehnung auch im Widerspruch

Ja das verstehe ich nach den geschilderten Aussagen auch leider gar nicht, wobei es nicht einfach ist überhaupt Ablehnungen zu verstehen, das ist wirklich immer sehr abhängig von der Krankenkasse und dem Bundesland.

von Annina Dessauer am 30.03.2015



Antwort auf: Ablehnung auch im Widerspruch

Evtl ist das Problem eher "Querverbunden", Mein Rat an Dich, versuch vor Ort bei dir einen Schmerztherapeuten zu finden. Achtung, die Wartezeiten können durchaus 3 Monate und länger dauern. Bei einem netten Hausarzt der da anruft und persönlich auf einen eiligen Termin pocht, kann es auch schneller gehen. Der kann schauen, ob eine Kur sinnvoll ist, alternative Behandlungsmethoden suchen und schauen was sich auch ambulant machen läßt (Krankengymnastik, Akkupunktur, usw). Die Spielräume bei denen sind weit größer als bei einem normalen Hausarzt. Und, wenn chronischer Schmerz-Zustand diagnostiziert wird, sieht das auch anders aus, vorallen wenn dann unter dem nächsten Antrag dessen Unterschrift steht.

Mitglied inaktiv - 06.04.2015, 21:34



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