2- bzw. 4-Jahresfrist

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: 2- bzw. 4-Jahresfrist

Hallo Frau Dessauer, wie sieht es mit der Frist bis zur erneuten Beantragung einer Kur aus? Ich hatte im November 2014 eine Mutter Kind Kur beantragt. Durch Amtsarztbesuch und einigen Schriftverkehr erhielt ich die Bewilligung für die Kur im Januar 2015. Angetreten bin ich die Kur im April 2015. Wann kann ich denn erneut eine Kur beantragen beziehungsweise antreten? Wann beginnt diese Vierjahresfrist? Mit Kurende? Meine Kinder waren alles Kurkinder. Gilt bei Kindern auch dieser vier Jahresrhytmus oder ist er da kürzer? Kostenträger wäre die Beihilfe Vielen Dank für ihre Antwort

von Mama von Dreien am 05.05.2015, 14:22



Antwort auf: 2- bzw. 4-Jahresfrist

Dann können Sie - insofern sich die Indikationen geändert haben -frühstens im April 2017 wieder eine Maßnahme antreten. Allerdings sträuben sich die Kassen dieses Jahr sehr gegen vorfristige Maßnahmen. Alternativ können Sie eventuell auch für die Kinder über die DRV Kinder-Rehabilitationsmaßnahmen mit Ihnen als Begleitperson beantragen oder sie "switchen" bei der vorfristigen Maßnahme vom Reha auf den Vorsorgeparagrafen (oder umgekehrt). - wenn medizinisch indiziert.

von Annina Dessauer am 06.05.2015



Antwort auf: 2- bzw. 4-Jahresfrist

Hallo Frau Dessauer, vielen Dank für ihre Antwort. Die Kinder und ich sind alle über die Beihilfe bzw. Rest privat versichert. Gilt da diese Antwort auch? Wenn ich dieses mal eine Mutter Kind Kur als Vorsorgemaßnahme hatte, kann ich dann also in zwei Jahren eine Mutter Kind Reha beantragen? Wird sowas in den gleichen Kurhäusern durchgeführt? Wie sieht das mit der Kostenübernahme aus? Müssen wir dann alle Personen Rehabedürftig sein? Nochmals vielen Dank

von Mama von Dreien am 06.05.2015, 13:26



Antwort auf: 2- bzw. 4-Jahresfrist

Die Kurhäuser sind variabel. Je nach Tarif bei der PKV muss allerdings der Patientenstatus vorhanden sein.

von Annina Dessauer am 11.05.2015