Wie lange hat man Anspruch auf eine "Frühchenkur"

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Wie lange hat man Anspruch auf eine "Frühchenkur"

Hallo Frau Dessauer, meine Tochter ist 31+6 per Notkaiserschnitt zu Welt gekommen. Später habe ich von einer Frühchenkur gehört. Wenn ich das richtig verstanden habe wird da die Entwicklung von Frühchen gefördert. Im Augenblick entwickelt sie sich aber Zeitgemäß (wenn man vom errechneten Termin ausgeht). Meine Frage also: bis zu welchem Alter kann man so eine Kur beantragen? Viele Dank für ihre Antwort im voraus. Anika

von Anika89 am 20.06.2014, 13:52



Antwort auf: Wie lange hat man Anspruch auf eine "Frühchenkur"

Wenn das Kind ein gesundes Begleitkind ist bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, bei einem Kind mit Patientenstatus bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Der Bromerhof bietet Frühchenkuren an. Dort können die Mütter auch das Traumata rund um die Geburt / erste Zeit, verarbeiten.

von Annina Dessauer am 23.06.2014