Guten Tag Frau Dessauer,
ich brauche dringend Ihren Rat und verfolge Ihre Beratung hier schon seit längerem mit großen Interresse.
Meine KK(hkk Bremen) hat mir zwar eine MK Kur bewilligt, aber von vorneherin nur auf die Belegung in Partnerkliniken verwiesen.
ich möchte gerne in die MVVK Wiefelstede ( hier um die Ecke), die meines Erachtens sowohl nach Indikation als auch nach diversen anderen Gründen, die ich auch in meinem schriftlichen Widerspruch angegeben habe, in Frage kommt.Sowohl die Einrichtung, die mit der KK über den Verbund dt Ersatzkassen einen gültigen Vertrag hat, als auch ein Arzt haben mich in diesem Widerspruch bestätigt/bekräftigt , der nun widerum von der KK leider abgelehnt wurde. Meines Erachtens nur Hinhaltetaktik, da sich die Argumente der KK (Grundsatz der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen) auch nur wiederholen und nicht schlüssig dargeboten wird, warum die gewählte Einrichtung mir nicht gewährt wird, außer dass sie offiziell nicht "Partnerklinik" ist.
Ich frage mich, was nun im erneuten oder Aufrechthalten des Widerspruchs stehen müsste, um hier endlich die gewünschte und notwenidge Kur antreten zu können.
Vielen Dank für Ihr Feedback, sende Ihnen auch gerne weitere Details/Schreiben zu
MfG bege
von
bege
am 11.02.2015, 13:02
Antwort auf:
Widerspruch gegen Belegung durch die KK abgelehnt
Hallo,
zunächst einmal gibt es 2 so genannte Verwaltungsakte, die die Krankenkasse erledigt. Einmal die Bewilligung an sich und 1 x die Bestimmung des Ortes / Zeitraumes. Ist die Kur an sich bewilligt, kann man eine Änderung des Ortes / Zeitraumes beantragen. Es stimmt allerdings, dass dies je nach Vorsorge- / Reha auch der Wirtschaftlichkeit entsprechen muss. Wiefelstede kann man z.B. gut begründen mit der sehr kleinen Klinik, wohnortnah, Blockanreise, ideales Kinderbetreuungskonzept. Ich würde bei Wiefelstede anfragen wie hoch die Tagessätze sind und das bei der Krankenkasse angeben. Ein ärztliches Attest ist immer gut, dass bescheinigt dass die Maßnahme am Besten in dem Haus statt findet. Hierzu würde ich Frau Pollak anrufen von Wiefelstede und ihr den Sachstand erläutern und um Tipps bitten, wie das am Besten umgeschrieben werden kann. Viele Grüße Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 11.02.2015
Antwort auf:
Widerspruch gegen Belegung durch die KK abgelehnt
Ich habe genau dieses Problem auch mit der AOK Bremen, die mir die Celenus Klinik Bromerhof nicht genehmigen möchte. HKK und AOK Bremen belegen gerne die gleichen Kliniken im Schwarzwald und an der See. Ich meine aber, das seit Mitte 2015 das Wunschrecht dahingehend verändert wurde, dass eine Klinik nicht mehr aus Kostengründen abgelehnt werden kann.
Würde mich sehr interessieren, was bei Ihnen letzendlich das Ergebnis war.
LG
Ina
von
Ina65
am 23.12.2015, 16:49