Sehr geehrte Frau Dessauer,
ich war vor zwei Jahren mit meinem Sohn zur Kur (beide hatten eine Indikation). Der Antrag ging glatt durch. Leider lief dort vieles schief und es waren mehr Therapeuten krank, als das etwas durchgeführt wurde.
Nach zwei Jahren habe ich nun (diesmal über die Caritas) eine Mutter-Kid-Kur beantragt. Heute auf meine telefonische Nachfrage bei der Krankenkasse, wurde mir mitgeteilt, dass sich keine neuen Gesichtspunkte als damals ergeben hätten und die Kur abgelehnt sei. Ablehnung geht mir schriftlich zu. Ich werde sofort formlos Wiederspruch einlegen. Wie begründe ich am Besten den Widerspruch? Von der Caritas habe ich da keine große Hilfe zu erwarten ("Das müssen sie schon selbst machen").
Ich habe eine (von außen nicht erkennbare) Behinderung von Geburt an und merke immer mehr, dass mir die Bewältigung des Alltages mit Kind und Beruf und Mann der ständig abwesend ist stetig mehr zu schaffen macht. Das sind alles nicht fassbare Dinge, von denen wohl auch der MDK-Gutachter (da die Erkrankung erst seit 1965 in Deutschland behandelbar ist und auch nicht so häufig ist) wenig bis keine Ahnung hat. Mein Hausarzt gibt das zumindest für seine Person zu.
Mir läuft auch die Zeit davon, da wir in den Sommerferien fahren möchten.
Ich freu mich auf eine Antwort.
Gruß
jessica74
von
jessica74
am 20.02.2015, 17:28
Antwort auf:
vorzeitig erneute MukindKur - abgelehnt - Widerspruch
Für solche Fälle haben wir unseren Kooperationsanwalt der kostenfrei Widerspruch für die Eltern einlegt. Prinzipiell dürfen die Beratungsstellen hier keine Hilfestellung leisten, da dies eine Rechtsberatung ist. Ich würde den Abschlussbericht der letzten Kur anfordern und schildern, warum das keine große Hilfe war. Die Indikationen auf den Attesten müssen bei einer vorfristigen Maßnahme andere sein, als beim "alten" Antrag. Vielleicht hilft es wenn ihr Arzt nochmals ein Attest ausstellt, man kann sich auch die alten Atteste in Kopie bei der Kasse anfordern und schauen was sich geändert hat an den Indikationen. Ihr Arzt sollte ebenfalls bescheinigen, dass ohne eine erneute und vorfristige Maßnahme Chronifizierung droht und die Teilhabe am sozialen Leben nicht gesichert ist. Viele Grüße Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 20.02.2015
Antwort auf:
vorzeitig erneute MukindKur - abgelehnt - Widerspruch
Hallo Frau Dessauer,
den Bericht der letzten Kur habe ich. Nun fordere ich am Montag nach MDK-Gutachten an.
Kann ich den Widerspruch über sie laufen lassen, oder benötige ich da eine
Mitgliedschaft o.ä.
Heute werde ich meine Gründe/Probleme nochmals alle in Worte fassen.
Danke im Voraus für die Antwort.
Jessica
von
jessica74
am 21.02.2015, 11:59
Antwort auf:
vorzeitig erneute MukindKur - abgelehnt - Widerspruch
Gerne können Sie das über mich laufen lassen, ich stelle Ihnen gerne unseren Anwalt zur Seite. Das kostet auch nichts und man braucht keine Mitgliedschaft!
von
Annina Dessauer
am 23.02.2015