Re: Unterschied Vorsorge/Reha
Das Kurhaus muss einen Versorgungsvertrag nach §111 a SGB V für Vorsorge und Rehabilitation haben, wenn beide Aspekte auf den Attesten angegeben wurden. Die Anwendungen haben die Kliniken schwerpunktmässig auf den Websites angegeben, Vorsorge dient ja der Prävention, Reha der Nachsorge. Viele Grüße Annina Dessauer |