Kann ich eine Mutter-Kind-Kur beantragen, wenn ich PKV und das Kind GKV?

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Kann ich eine Mutter-Kind-Kur beantragen, wenn ich PKV und das Kind GKV?

Sehr geehrte Frau Dessauer, da ich in meinem Umfeld bisher sehr unterschiedliche Aussagen bekommen habe, bitte ich um Auskunft zu folgendem Sachverhalt: Meine 2-jährige Tochter ist über meinen Mann gesetzlich krankenversichert. Ich selbst bin privat krankenversichert, aufgrund einer früheren selbstständigen Tätigkeit. Diesen Versicherungsstatus kann ich auch nicht ändern (das haben wir bereits geprüft). Nun ist es so, dass die Kinderärztin anregt, eine Kur zu beantragen, da unsere Tochter Allergikerin und Asthmatikerin ist. Nun weiß ich jedoch nicht, ob dies überhaupt kostenfrei möglich ist, da ich zwar Begleitperson sein muss und auch will, aber eben nicht gesetzlich versichert bin. Mein Mann kann aufgrund seiner beruflichen Situation die Kur nicht mit unserer Tochter antreten. Bitte informieren Sie uns über Möglichkeiten, dass wir doch so eine Kur ohne horrende Kosten bewilligt bekommen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße

von kleineswunder2 am 04.07.2014, 09:02



Antwort auf: Kann ich eine Mutter-Kind-Kur beantragen, wenn ich PKV und das Kind GKV?

Im Prinzip gibt es 2 Möglichkeiten. Wenn Sie "nur" privat versichert sind, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse eine Auflistung geben, in welcher Höhe die Kosten für eine Sanatoriumsbehandlung übernommen werden. Prinzipiell gilt dass die PKV die Mindestleistungen erbringen muss, die die GKV erbringt (strittiger Punkt). Sie können nun eine Kinderrehabilitation beantragen über den Rentenversicherungsträger. Allerdings wird das mit dem Alter der Maus sehr schwer, da wird man nicht viel stemmen können. (meiner Meinung nach, ich denke ein Klimawechsel ist schon sehr gut). Sie können aber auch eine Mutter-Kind Kur beantragen mit der Maus als Patientin, davor müssten Sie allerdings einen schriftlichen Bescheid haben, wie viel die PKV übernimmt: Sind Sie noch zudem bei der Beihilfe, teilt sich das prozentual auf. Wenn dies geklärt ist, reichen Sie den jeweiligen Antrag ein und bei einer Mutter Kind Kur reservieren Sie einen Platz in einer Klinik vor und lassen sich einen Kostenvoranschlag geben. Bei der Kinderrehabilitation rufen Sie in der ausgesuchten Klinik an und schildern die Begleitpersontheamatik unter den von Ihnen angegeben Aspekten. So werden Sie erfahren was im Falle der beiden geschilderten Fälle zugezahlt werden müsste. Viele Grüße Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 04.07.2014



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