Liebe Frau Dessauer,
ich habe 2 Jungs. Der 6-jährige hat ADHS und ist chronisch krank. Vor 2 Jahren war ich schon einmal zur Kur, die uns sehr gut getan hat. Nun hat mir meine Hausärztin u.a. auch wegen starker Überforderung (u.a. durch die heftigen Probleme seit Einschulung) dringend eine Mutter Kind Kur empfohlen. Die Diagnosen sind wie vor 2 Jahren (wegen aktueller Sit. wieder aufgetaucht, bzw verschlimmert). Neu hinzugekommen ist "nur" eine neurologische Diagnose, die aber nicht durch meiner Belastung als Mutter entstanden ist. (Die Bewegungseinschränkung belastet natürlich meinen Alltag ganz allgemein.)
Gilt das Attest vom Neurologen trotzdem als neu hinzugekommene Diagnose für die Vorzeitigkeit?
Ich freue mich auf Ihre Antwort
Herzliche Grüße
Sabine
von
sabinesab
am 17.03.2014, 11:33
Antwort auf:
Gilt die neurologische Diagnose für eine erneute Kur?
Man kann das versuchen, die Ärztin muss allerdings herausstellen, dass ohne eine erneute Maßnahme Chronifizierung droht und alle ambulanten Angebote ausgeschöpft sind oder nicht ausreichend vor Ort. Liebe Grüße Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 17.03.2014
Antwort auf:
Gilt die neurologische Diagnose für eine erneute Kur?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Habe ich das so richtig verstanden: Ich brauche das neurologische Attest also nicht, wenn meine Hausärztin herausstellt, dass die Erschöpfung (und die damit zusammenhängenden somatischen Probleme) schlimmer geworden ist, die Maßnahmen ausgeschöpft sind und Chronifizierung droht?
Oder bezieht sich Ihr Vorschlag auf das neurologische Problem? (Da kann man zur Zeit noch nichts zur Chronifizierung sagen)
Liebe Grüße
Sabine
von
sabinesab
am 17.03.2014, 17:29
Antwort auf:
Gilt die neurologische Diagnose für eine erneute Kur?
Richtig, die Hausärztin sollte das nur herausstellen. Grundsätzlich gilt aber, je mehr Atteste belegen können, dass sich die Situation geändert hat, desto besser.
von
Annina Dessauer
am 18.03.2014