Hallo,
Die Tage kam der Brief mit der Bewilligung einer stationären vorsogermassnahme +Begleitperson.
Meiner 4 jährigem Tochter.
Also habe ich in der vorgeschriebenen Klinik angerufen, zwecks Termin, und die Dame sagte mir für meinen Sohn brauche ich noch das ok bei der Krankenkasse.
Dort habe ich gestern angerufen, und der Herr meinte kein Problem er gibt es weiter. So..heute Morgen kam dann ein Anruf der Krankenkasse, die meinen Sohn ablehnte. Da es nur eine Kur für meine Tochter ist, und nur eine. Begleitperson mit kann. Als ich ihr sagte das wir ansonsten keine Betreuung hatten, da meine man bis um 20.00uhr arbeitet (Verkauf) und auch samstags meinte sie eine Haushaltshilfe bekomme ich so lange auch nicht.
Was kann ich tun? Ansonsten müsste ich die Kur meiner Tochter absagen..da wir wirklich niemanden haben, der ihn betreuen kann..
Hätten Sie vielleicht einen Tipp?
Besten Dank nochmals...
von
geka
am 27.01.2015, 19:32
Antwort auf:
Geschwister Kind abgelehnt
War eine Kinderreha beantragt oder eine Mutter-Kind Kur mit der Tochter? Sonst könnte man die Bewilligung zurück ziehen und eine Mutter-Kind Kur mit einem Patienten beantragen und einem Begleitkind oder sich zwecks Zahlung einer Hilfe an die Krankenkasse wenden, aber das macht man natürlich sehr ungerne. Haben Sie die Ablehnung nur mündlich oder schon schriftlich?
von
Annina Dessauer
am 27.01.2015
Antwort auf:
Geschwister Kind abgelehnt
Sorry, hatte vergessen zu erwähnen das eine Mutter Kind Kur nicht in Frage kommen würde, da ich in den letzten 10jahren für mich selbst (außer zahnarzt) nie beim Arzt war..
von
geka
am 27.01.2015, 19:37
Antwort auf:
Geschwister Kind abgelehnt
Das ist ja nicht schlimm, man muss ja nicht beim Arzt sein, es reicht wenn man einen Internisten aufsucht und die Problematik schildert, ich gehe auch sehr selten zum Arzt, das geht ganz vielen Müttern so.
von
Annina Dessauer
am 27.01.2015
Antwort auf:
Geschwister Kind abgelehnt
Bisher habe ich die Ablehnung nur mündlich...
von
geka
am 28.01.2015, 06:47
Antwort auf:
Geschwister Kind abgelehnt
So bald es schriftlich vorliegt, melden Sie sich dann bitte noch mal bei mir?
von
Annina Dessauer
am 28.01.2015