Hallo Frau Dessauer, ich trage mich schon länger mit dem Gedanken eine MUKI Kur zu beantragen. Ich habe zwei Kinder (5 und 1 Jahr). Letzte Woche habe ich rein informativ bei der KK angerufen um in Erfahrung zu bringen, welche Anträge benötigt werden etc. Die Dame hat mich mehr oder weniger abgebügelt und mich ziemlich verunsichert. Vielleicht können Sie mir weiter helfen. Die Dame meinte, da ich mich momentan noch in Elternzeit befinde, hätte ich eh keine Chance auf Bewilligung der MUKI Kur. Die wäre der Doppelbelastung Mutter & Arbeit zugetragen und hat mir mehr oder weniger zu verstehen gegeben, dass ich ja gar kein Stress haben kann, da ich ja "nur" Mutter bin. Hat der Antrag wirklich von Anfang an keine Erfolgsaussichten? Zum anderen ist es so, dass ich gesetzlich versichert bin und meine beiden Söhne durch meinen Mann privat/Beihilfe. Die KK sagte, dass dadurch die Kosten für die Kinder nicht übernommen werden würden und ich die Kosten der Kinder selbst tragen müsse. Ist dem so? Ich dachte die Kosten der Kinder müssen übernommen werden, da sie Begleitpersonen sind. Wie wäre es in dem Fall, für die Kinder eine Kur zu beantragen (beide haben Neurodermitis) und ich wäre Begleitperson. Wie würde es sich dann mit meinen Kosten verhalten? Da der Kleine erst 1 Jahr ist, sei auch hier die Betreuung nicht zu 100% gewährleistet und ich solle doch lieber noch warten mit dem Antrag bis der Kleine 3 oder 4 ist... Wie beurteilen Sie die Lage? Herzliche Grüsse und vielen Dank für die Beantwortung! pauline179
von pauline179 am 08.09.2014, 14:13