Geschrieben von viersindwir am 31.03.2016, 15:51 Uhr |
Wer zahlt bei Kurabbruch
Begleitkinder sind frei.
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen abbrichst (Magen-Darm-Epidemi, oder oder oder) zahlst du eigentlich nichts. Solltest aber das schriftliche Ok des Arztes von der Klinik haben, dann kannst du auch bald wieder eine MuKi-Kur beantragen.
Wenn du nun abbrichst, weil es nicht gefällt, zahlst du (meine ich) auch nichts, bekommst aber so schnell nicht wieder eine Kur.
- Wer zahlt bei Kurabbruch - Lene08 31.03.16, 7:32
- Re: Wer zahlt bei Kurabbruch - viersindwir 31.03.16, 15:51
- Re: Wer zahlt bei Kurabbruch - Marianna81 01.04.16, 15:17
- Re: Wer zahlt bei Kurabbruch - Schnuffzt 02.04.16, 22:01
- Re: Wer zahlt bei Kurabbruch - marzipanelfe 07.04.16, 20:41
- Re: Wer zahlt bei Kurabbruch - viersindwir 31.03.16, 15:51
Kinderreha
MKK und AG
Bad W.indsheim
St. Alfrid Bestwig Berlar
Bekommt der AG wegen der Kur eine Entschädigung von der Krankenkasse?
Ostseeklinik Zingst Erfahrung?? Wer fährt noch???
Bestwig Berlar
Kur mit 2 kindern
Kur direkt nach Krankenkassenwechsel