Mutter-Kind-Kuren

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Geschrieben von viersindwir am 31.03.2016, 15:51 Uhr

Wer zahlt bei Kurabbruch

Begleitkinder sind frei.
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen abbrichst (Magen-Darm-Epidemi, oder oder oder) zahlst du eigentlich nichts. Solltest aber das schriftliche Ok des Arztes von der Klinik haben, dann kannst du auch bald wieder eine MuKi-Kur beantragen.
Wenn du nun abbrichst, weil es nicht gefällt, zahlst du (meine ich) auch nichts, bekommst aber so schnell nicht wieder eine Kur.

 
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