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Wer trägt die Kosten meiner Reha?

Thema: Wer trägt die Kosten meiner Reha?

Hallo Leute, also folgender Sachverhalt: Ich habe damals eine Lehre als Industriekauffrau gemacht und dann hab ich ca. 1 - 2 Jahre in meinem Beruf gearbeitet. Also hatte eine eigene Krankenversicherung und hab Beiträge für RV gezahlt. Dann geheiratet und arbeitslos geworden. Ich arbeite seit 1994 nicht mehr. Also bin ich seit 1994 bei meinem Mann mitversichert (AOK). Wir haben zwei Kinder. Seit Mai 2011 habe ich eine geringfügige Beschäftigung. Drei Stunden in der Woche. Ich verdiene im Monat ca. 100 Euro :)) Jetzt hab ich auf meiner Lohnabrechnung gesehen, dass ein winziger Anteil KV und RV gezahlt wird. Und jetzt bin ich ein wenig durcheinander...muss ich mich jetzt über meine eigene KV behandeln lassen beim Arzt? Also ich habe keine Versichertenkarte bekommen. Gehe trotzdem immer noch mit meiner AOK-Karte zum Arzt. Jetzt soll ich eine Reha machen. Auf dem Antrag muss die Sozialversicherungsnummer der Rentenversicherung angegeben werden. Weil die die Kosten übernehmen. Leider weiß ich nicht, welche ich angeben muss. Welche RV kommt denn jetzt dafür auf? Meine von ganz früher, die von meinem Mann oder jetzt meine neue...??? Vielleicht kennt sich ja jemand aus... P.S.: Ich habe ausser diesen 100 Euro kein eigenes Einkommen. Also bin kein Hartz IV Empfänger oder so... liebe Grüße Nevin

von nevin am 12.12.2012, 09:23



Antwort auf Beitrag von nevin

Nun, da würde ich doch mal ein Telefonat führen. Denn hier kann es wirklich niemand wissen, wenn schon nicht du selbst. Wer schickt dich denn zu einer Reha? Ggfs. kann der behandelnde Arzt da schon weiteres dazu sagen? Bzw. wenn du mit deiner AOK-Karte zum Arzt gehst, würde ich mal bei der AOK anrufen. Wenn die nämlich nicht zuständig sind, verweisen sie an die richtige Stelle. Da wirst du wohl ein wenig Nachforschung betreiben müssen. KleinerTiger

von KleinerTiger am 12.12.2012, 18:39



Antwort auf Beitrag von nevin

hier mal die Voraussetzungen, damit die RV die Reha übernimmt (nehme an, dass du keinen RV-Beitrag zahlst, sondern nur dein AG???) Wenn Sie einen Antrag auf eine Leistung zur Rehabilitation stellen, müssen Sie eine bestimmte Mindestversicherungszeit nachweisen. Diese liegt bei Ihnen vor, wenn Sie - die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben (hast du nicht) Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Bei einem Antrag auf medizinische Leistungen (inklusive der Anschlussrehabilitation, der onkologischen Rehabilitation und der Sucht-Rehabilitation) erfüllen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aber auch, wenn Sie - in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag für sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben (bei geringfügiger Tätigkeit nicht erfüllt) oder - innerhalb von zwei Jahren nach Ihrer Ausbildung bis zum Antrag eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos waren oder - vermindert erwerbsfähig sind beziehungsweise dieser Zustand einzutreten droht und Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. denke, dass deine Vorraussetzungen nicht erfüllt sind, kannst aber mal bei der RV anrufen und nachfragen durch KEZ und BÜZ könntest du es schaffen Sie erreichen uns unter 0800 10 00 480 70 Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr musst nur deine RV-Nummer (auf dem Sozialversicherungsausweis oder der letzten Renten-Info) parat haben LG

von lara-sophie06 am 14.12.2012, 13:26



Antwort auf Beitrag von lara-sophie06

Danke!

von nevin am 18.12.2012, 08:21