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Wer darf wann in Kur ? Alleinerziehende, verheiratete, Unverheiratete

Thema: Wer darf wann in Kur ? Alleinerziehende, verheiratete, Unverheiratete

Alleinerziehende alle 2 Jahre (was heißt hier alleinerziehend? getrennt und gem Sorgerecht, wenn die Kinder bei beantragender Person leben auch ??) Unverheiratet? Im Normalfall alle 4 Jahre (bzw alle 3 Jahre) kann dazu jemand wsa sagen ? Ist das so richtig ?

von PuenktchensMami am 13.11.2014, 14:50



Antwort auf Beitrag von PuenktchensMami

Jeder der Kinder hat darf im Normalfall alle 4 Jahre fahren.Da gibt es keine Abstufungen wegen, Alleinerziehnd, verwitwet, Alter der Kinder oder sonstiges. Es gibt verschiedenes warum man eher fahren kann. Das ist aber krankheitsbedingt und hat nichts mit dem Lebenstil zu tun. LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 13.11.2014, 16:12



Antwort auf Beitrag von PuenktchensMami

Gebe meiner Vorschreiberin Recht. Hatte mal gehört(ist aber schon Jahre her und kann sich seitdem geändert haben), dass man alle 2 Jahre Anspruch hat, wenn man ein schwerst behindertes Kind hat. Das fällt dann aber unter dem Aspekt von "bei gesundheitlichem früher".

von Sullira am 13.11.2014, 19:31



Antwort auf Beitrag von Sullira

Erkundige dich doch mal bei Caritas od. Diakonie oder so was, die bieten ja auch Beratung an und helfen beim Antrag. Die wissen sicher auch, wann man eher fahren darf. Soweit ich das auch weiß gebe ich meinen Vorschreiberinnen recht, es muss mit der Gesundheit bzw. Krankheit des Kindes zusammenhängen. Z.B. wenn man ein extremes Frühchen hatte kann man auch nach 2 Jahren wieder fahren. Kommt wohl immer aber auch auf den Einzelfall an. LG Rosinchen

von Rosinchen78 am 14.11.2014, 14:53