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was ist wenn ich nicht volle 3 Wochen wegen Arbeitgeber beanspruchen kann ....

Thema: was ist wenn ich nicht volle 3 Wochen wegen Arbeitgeber beanspruchen kann ....

ich meine, die Sache ist die, im Sommer muss ich die letzten 3 Wochen Urlaub nehmen, da die Kollegeinnen die ersten 3 Wochen habe, da dürfte ich also nicht fehlen. Wenn sich aber eine Kollegin bereit erklären würde ein paar Tage eher zu kommen.... Ich erkläre mein Beispiel: Ich kann entweder Anfang der Sommerferien fahren, müsste aber 4 Tage vorher, das heisst vor Ablauf der 3 Wochen wieder da sein. Könnte ich dann eher fahren??? . Genau die andere Hälfte, da kann ich ab dem 29.07, die Schule geht aber am 17. August wieder los, zudem haben wir noch Einschulung und Besuch auf weiterführende Schule, wäre es dort z.B möglich 3 Tage vor Abschluss zu fahren?? vielleicht kennt ihr euch da aus, ich weiss nur vor acht Jahren sind sehr viele Mütter früher abgereist, weiss aber nicht warum. lg und danke

von disi am 30.03.2011, 09:52



Antwort auf Beitrag von disi

Hallo Ehrliche Meinung " den streß würde ich mir nicht antun" eigentlich soll ja die Kur zur erholung sein wenn du aber im vorraus schon planen muß nee wr nix für mich im übrigend muß dein AG dir frei geben und nicht Urlaub oder hab ich was falsch verstanden.LG

von findelkind am 30.03.2011, 15:51



Antwort auf Beitrag von findelkind

Dein AG muß Dich freistellen - es ist genauso, als wärest Du krank. Er darf Dir keine Urlaubstage abziehen!! LG

von Danie1710 am 30.03.2011, 16:11



Antwort auf Beitrag von Danie1710

Eine vorzeitig beendete Kur ist ein Kurabbruch! Das wirkt sich eher negativ aus, wenn Du nochmal eine Kur beantragen willst. Zudem muss Dein AG Dich für eine Kurmaßnahme für die 3 Wochen freistellen, da das eine stationäre Gesundheitsmaßnahme ist und ebenso gilt, wie eine Krankschreibung bzw. ein Krankenhausaufenthalt.

von leaelk am 30.03.2011, 21:28