Mutter-Kind-Kuren

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Geschrieben von Benedikte am 20.09.2014, 13:15 Uhr

so stimmt das nicht

die Kur ist kein zweckfreier Urlaub, sondern in ihr sollen bestimmte Ziele erreicht werden. Wiedergesundung, Eingliederung in den arbeitsmarkt Ueberwindung von Erschoepfungszusatenden.

Um das Ziel zu erreichen, werden bestimmte Massnahmen verordnet. Und die sind PFLICHT, die Krankenkasse zahlt nicht, wenn man verordente Massanhmen eigenhaendig ext.

Was stimmt- man kann im gespraech erbitten, dass Massnahmen gestrichen werden und dann muss man nicht hin. habe ich auch gemacht weil ich endlich mal drei Wochen ohne dauernde termine haben wollte und was passiert- die druecken mir einen termin nach dem naechsten rein, bei den meisten ohne dass ich eingesehen habe, warum. Das ahbe ich dann reduzieren lassen auf Physiotherapie, eine Gruppe zur Stressreduzierung, Rueckschule.

aber jedenfalls, was verordnet ist, ist Pflicht.

benedikte

 
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