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MMK abgelehnt, brauche mal Hilfe für den Wiederspruch

Thema: MMK abgelehnt, brauche mal Hilfe für den Wiederspruch

Hi! Meine MMK wurde (hauptsächlich vom Medizinischen Dienst abgelehnt), weil ich schon 3 Kuren hatte(2001,2005,2009)und das dort "erlernte" anwenden könnte. Desweiteren würde es ja genug Möglichkeiten geben vor Ort Hilfe in Selbsthilfegruppen und ähnliches in Anspruch zu nehmen. Die Bearbeiterin von der KK wollte, dass ich noch mal mit dem Arzt spreche. Der hat aber shcon meine kurbedürftigleit beim ersten Antrag beschrieben. Wenn ich nicht irre, gibt es doch da ein Gesetzt, wonach die KK eine Kur gar nicht ablehnen kann/darf, wenn der Arzt die Kurbedürftigkeit bescheinigt. Kann mir einer sagen, wo genau ich das finde, also den §? Ich fass es nicht...eigentlich wird doch der MD nur eingeschaltet, wenn man frühzeitig eine Kur beantragt. Bei den letzten beiden Kuranträgen (mit dem 3.) war immer der MD eingeschaltet worden.

von Sullira am 03.09.2014, 16:51



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Deine letzte Kur ist über 4 Jahre her,also lege Widerspruch ein.Caritas sagte,es müssen 4 Jahre dazwischen liegen,sonst genehmigen die Krankenkassen nicht mehr.Leider.Es steht dir eine Mutter-Kind-Kur zu.Viel Glück!

von fsw am 03.09.2014, 18:31



Antwort auf Beitrag von fsw

Widerspruch lege ich natürlich ein. Habe auch schon mit der Bearbeiterin gesprochen und sie meinte ich soll ihr doch mal das Gesetzt schreiben, in dem steht, dass es eine Pflichtleistung der KK ist.

von Sullira am 04.09.2014, 11:19



Antwort auf Beitrag von Sullira

Hallo, Kuren werden heute meistens grundsätzlich abgelehnt mit dem Hintergrund Kosten zu sparen! Die Begründungen sind meist nur an den Haaren herbeigezogen. Meine Freundin sagte mir neulich, dass ihr in Kur von einer Mutter (die bei einer KK arbeitet) erzählt wurde, dass von 100% abgelehnter Kuren nur 20% Widerspruch einlegen und die Kassen so 80% der Kosten sparen.... Ich habe eine Kinder-Reha beantragt bei der Rentenkasse, die wurde auch erst mal abgelehnt, habe auch Widerspruch eingelegt und warte nun noch auf die Entscheidung. Die Kinderärztin hatte sogar einen Eilantrag gestellt.... Wünsche dir ganz viel Erfolg, dass du deine Kur bekommst. So viel ich weiß, gibt es keine Begrenzung wie oft man in Mutter-Kind-Kur fahren darf! LG Jenny

von vb1982 am 04.09.2014, 14:42



Antwort auf Beitrag von vb1982

genau so ist es,vb

von fsw am 04.09.2014, 18:00



Antwort auf Beitrag von fsw

Habe schon einen Widerspruch aufgesetzt und der geht die nächsten Tage raus. War nur so verblüfft/enttäuscht, denn meine Freundin arbeitet auch bei einer KK (andere als ich bin) und sie sagte, wenn bei denen der Arzt die Kurbedüftigkeit bescheinigt und auch nicht vorzeitig wiederholt wurde, wird jede MMK genehmigt. Ich hoffe mal, dass ich jetzt eine Zusage bekomme.

von Sullira am 04.09.2014, 20:40