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Kur für Beamtin

Thema: Kur für Beamtin

Hallo! Ich fange gerade an, mich mit der Thematik der Mutter-Kind-Kur auseinander zu setzen. Ich bin verbeamtete Lehrerin, folglich privat versichert und da ist wohl einiges anders. Kennt sich da jemand aus? Beim Merkblatt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, steht: Es muss eine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein. Was soll das???? Erst dachte ich, die meinen 5 Jahre seit der letzten Kur. Aber darüber wird noch extra geschrieben. Wenn ich jetzt erstmal 5 Jahre warten soll, kann ich mir ja gleich die Kugel geben. Das kann doch nicht sein! LG, Maliki

von Maliki am 07.08.2015, 12:06



Antwort auf Beitrag von Maliki

Hallo, ich bin auch verbeamtet, allerdings Bundesbeamtin und Du wahrscheinlich als Lehrerin Landesbeamtin, richtig?? Ich habe bislang innerhalb von 8 jahren zweimal eine Kur genehmigt bekommen - mit der Regelwartezeit von 4 Jahren. Es war bei mir nie ein Problem. Ich habe den Antrag bei der Behilfestelle gestellt, mit den Attesten, und wurde dann von dort aus zu einem Untersuchungstermin ins Gesundheitsamt geschickt. Dann habe ich auch immer relativ schnell die Genehmigung bekommen. Gleichzeitig hatte ich auch die private Krankenkasse informiert, sie wollten dann nur eine Kopie von den Attesten etc, haben und haben sich der Beihilfestelle angeschlossen. Ich würde an deiner Stelle, Kontakt zur Beihilfestelle aufnehmen, und mir von dort das spezielle Prozedere auf Landesebene erläutern lassen. Viel Glück! Zita

von zita am 07.08.2015, 14:57



Antwort auf Beitrag von zita

Hallo Zita, danke für deine Antwort. Ja, ich werde mich wohl an die Beihilfestelle wenden. Aber was ist bitte eine Regelwartezeit??? Lg Maliki

von Maliki am 07.08.2015, 17:38



Antwort auf Beitrag von Maliki

Hmm, Regelwartezeit... ich kenne diese Wartezeit nur quasi zwischen den Kuren - bei mir die 4 Jahre - aber das scheint es ja bei Dir nicht zu sein. Vielleicht musst du auch erstmal 5 Jahre im Beamtenverhältnis sein??? Aber das wäre ja eigentlich auch sehr heftig, man kann ja früher schon dringend eine Kur brauchen.. Musst Du wahrscheinlich auch bei der Beihilfestelle erfragen...

von zita am 07.08.2015, 19:42



Antwort auf Beitrag von Maliki

Ich hab das hier gefunden: http://www.kvbw.de/pb/site/KVBW/get/documents_E-1098608548/kvbw/Objektdatenbank_KVBW/PDF-Dateien/Beihilfe/Merkblaetter_Landesrecht/Kuren%20f%C3%BCr%20nach%20Beamtenrecht%20beihilfeberechtigte%20Personen.pdf Klingt für mich so als müsstest du mindestens 5 Jahre Beihilfeberechtigt (versichert) sein. Würde aber auch bei der Krankenkasse/Beihilfestelle anrufen.

von Soie am 08.08.2015, 22:46



Antwort auf Beitrag von Soie

Prima! Danke! Die 5 Jahre hab ich auf jeden Fall! LG Maliki

von Maliki am 09.08.2015, 14:35