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Mutter-Kind-Kuren |
| Geschrieben von leaelk am 24.02.2013, 11:45 Uhr. |
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Re: Kur abbrechen - wann kann man wieder eine Kur beantragen?
Hallo,
wenn man eine Kur aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen hat, dann kann man es vorzeitig versuchen, aber es muss nicht vorzeitig bewilligt werden.
Interessant ist dabei sicher auch, WAS die genauen Gründe waren.
In unserem Kurgang war eine Frau, die war nach einem halben Jahr wieder zur Kur. Beim ersten Mal mußte sie nach 2 Tagen abbrechen, weil sie sich den Fuß gebrochen hatte. Da war schon beim Abbruch klar, das sie wieder kommt, wenn der Fuß verheilt ist und das wurde auch vom Kurhaus direkt mit der Krankenkasse abgeklärt.
Sie war aber auch vom Kurhaus nach Hause geschickt worden.
Dann haben dieses Mal ganz viele wegen grippaler Infekte vorzeitig abgebrochen und wollten selber nach Hause. Die bekamen gesagt, das sie es ja nach 2 Jahren erneut versuchen können.
Eine andere Familie wurde wegen Lungenentzündung auch ziemlich am Anfang nach Hause geschickt und auch dort wurde gleich der Wiederholungstermin fest gemacht und mit der Kasse geklärt.
Ich denke also es ist individuell.
LG leaelk |
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