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Bahnticket - Zuzahlung - Gepäck

Thema: Bahnticket - Zuzahlung - Gepäck

Hallo, wir haben nun auch unsere Zusage für in Kur zu fahren........doch irgendwie blick ich da nicht ganz durch: wie läuft das mit den Zugtickets ? -> kaufe ich die und bekomme ich die bezahlt oder muss ich alles selbst zahlen bzw. wie lange im Vorraus kann/sollte man die Tickets kaufen ? Und was ist mit Gepäck? -> ich lese hier immer mal was von Hermes und vorschicken, ist das sinnvoll und wie lange im Vorraus schicke ich es los und wer zahlt das ? Und die Zuzahlung ? -> für ich als Alleinerziehende sind diese 210 € schon eine Menge Geld, hab ich da die Möglichkeit ggf. nur einen Teil zu zahlen bzw. ich hab mal was von Zuzahlungsbefreiung gehört ? Da sollte ich mich mal an die Krankenkasse wenden oder an die Kurklinik selbst ? Ich geh halbtags arbeiten,aber wir bekommen noch Wohngeld - hab ich da Chancen auf eine Befreiung ? Entschuldigt bitte die vielen Fragen.....aber alles ist so neu und ich bin jetzt schon sooo nervös Lieben Dank !

von kiara1234 am 25.06.2015, 19:23



Antwort auf Beitrag von kiara1234

Hallo Das ist bei jeder Krankenkasse anders geregelt. Ich musste damals erst alles selber bezahlen und die ganzen Belege dann bei der Kasse einreichen.vor der kur wurde mir gesagt pro Person wird ein Koffer bezahlt wenn man ihn vor schickt. Hermes ist aber teurer wie die post. Als dann die Abrechnung von der Kasse kam gab es erst mal einen Schock. Die gut 50 € für den koffertransport hin-und zurück haben sie nicht ersetzt.AUf Nachfrage von mir hieß es das würde nur bei einer Reha erstattet ,nicht bei einer Muki-Kur. Er kundige dich bei deiner Kasse genau was die über nehmen. Manche Kassen besorgen dir auch das Zug ticket . Über die Freistellung von der Zuzahlung kann ich dir leider keine Auskunft geben. LG M.

von martina-janni am 26.06.2015, 07:05



Antwort auf Beitrag von kiara1234

Es gibt eine Zuzahlungsbefreiung, abhängig vom Gehalt und wieviel du schon dieses Jahr zugezahlt hast (Rezepte, kg). Ich hab um die 75 bei der kk eingezahlt und musste dann nicht mehr zuzahlen (fürs ganze Jahr). Also hin zur kk und Antrag auf Befreiung stellen. Ei fließen tut Einkommen, Freibeträge, Kindergeld usw

von sara31 am 26.06.2015, 07:21



Antwort auf Beitrag von sara31

moin..wenn du unter einem bestimmten einkommen liegst wirst du von dem eigenanteil befreit....also wirst du deiner krankenkasse einen besuch abstatten müssen und dort alles ausfüllen was die wissen wollen...belege nimmst du am besten schon mit...lg

von omagina am 26.06.2015, 08:43



Antwort auf Beitrag von kiara1234

https://www.aok.de/nordwest/leistungen-service/leistungen-befreiung-von-zuzahlungen-193473.php 2 % vom Jahres-BRUTTO sind verdammt viel an Zuzahlungen. Nur die Kur geht da gewiss nicht drüber. Du müsstest also alle anderen Belege (Medikamente, Krankengymnastik, Krankenhaus) des jahres gesammelt haben. Außerdem sind € 210 gerade mal 10 Euro am Tag, die du ja in der Zeit zu Hause nicht brauchst. 10 Euro für Essen für dich und die Kinder, Wasser und Strom. Trini

von Trini am 26.06.2015, 10:24



Antwort auf Beitrag von Trini

das gilt für medikamente...usw. bei kuren ist das wohl noch anders...ich lag damals mit knapp 900 euro monatlich unter dem satz und bin ohne zuzahlung zweimal zur kur gewesen..lg

von omagina am 26.06.2015, 15:52



Antwort auf Beitrag von omagina

Auch beim Müttergenesungswerk finde ich die 2%. Und die häusliche Ersparnis ist Fakt. Trini

von Trini am 26.06.2015, 20:39



Antwort auf Beitrag von kiara1234

Die Zuzahlung für eine MuKi - Kur beträgt bei einem 3-wöchigen Aufenthalt 220 Euro Für die Hin- und Rückfahrt fallen ebenfalls Zuzahlungen an. Zuzahlungen musst du bis zu deiner persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen des Haushaltes zum Lebensunterhalt leisten) . Sobald deine geleisteten Zuzahlungen deine persönliche Belastungsgrenze überschreiten, kannst du dich auf Antrag von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. (Mal ganz grob)

von oi!89_90 am 27.06.2015, 23:30