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Besuchsweise in die Schule

Thema: Besuchsweise in die Schule

Hallo, weil ich weiter unten etwas Entsprechendes gelesen habe, frage ich mal nach Euren Erfahrungen. Sind Grundschulen bereit, ein Kind für ein, zwei Monate aufzunehmen, als Gastschülerin sozusagen? Muss das Kind dafür die ganzen Schuluntersuchungen etc. machen oder kann man das direkt mit der Schule regeln? In unserem Fall geht es um eine (dann) 6jährige, die die erste Klasse im November/Dezember besuchen würde. Hier geht sie schon länger in die Schule und kann auch schon lesen und schreiben; sie würde also wohl keine grösseren Schwierigkeiten haben.

von AnnaC am 18.07.2017, 07:25



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Wie willst du das denn fuer so lange Zeit machen? Wird Kind in der Zeit von der Schule befreit? Muss Kind dann den Stoff nacharbeiten? Ich hatte Kind mal 2 Tage in der 1. Klasse in D. Hab verschiedene Schulen und das Schulamt der Stadt angemailt und dann ueber das Schulamt eine Schule gefunden. Bin dann morgens zur Schule, hab gesagt wer wir sind. Dann wurde die Klassenlehrerin gerufen und wir sind zum Klassenzimmer gegangen. Da habe ich kurz noch mit der Lehrerin gesprochen und auch gefragt, wann ich Kind wieder abholen soll. Beim Abholen wurde mir dann gesagt, dass Kind auch an Tag 2 kommen moechte und was wir mitbringen sollen (war Karnevalsfeier).

von germanit1 am 18.07.2017, 16:40



Antwort auf Beitrag von AnnaC

In USA ist es kein Problem die Kinder für ein/zwei Monate aus der Schule zu nehmen, auch in der Highschool nicht. Da muss auch nichts nachgearbeitet werden. In Deutschland gibt es Privatschulen, die gern Gastkinder nehmen. Wir haben uns meist beim Einwohnermeldeamt angemeldet und Unterlagen somit der Schulpflicht. Dann gingen sie ganz normal in die jeweiligen Klassen, bis wir uns wieder abgemeldet haben. Ging auch bei der Großen damals in der 9ten ganz prima. In der 1sten hats bei meiner Kleinen auch gut funktioniert. Mein Sohn hat sogar schon mal ne Gymnasium Empfehlung bekommen. Einzig das Geburtsdatum entscheidet in welche Klasse sie kommen. Da wird nix untersucht.

von Cata am 18.07.2017, 21:40



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Hallo und danke schonmal für die Antworten. Ich vermute, meine Tochter wird der Schulpflicht, wenn wir uns anmelden, noch gar nicht unterliegen, da sie erst Ende Oktober sechs wird. Ich werde es vielleicht einfach mal direkt bei der Schule versuchen. Hier fehlt sie natürlich einige Zeit, aber ich denke, sie ist noch so jung, dass das nicht so viel ausmacht. Wir nehmen natürlich Material mit, mit dem sie in D arbeiten kann. Mir geht es mehr um den Kontakt zu anderen Kindern.

von AnnaC am 19.07.2017, 13:54



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Wo lebt ihr denn?

von germanit1 am 19.07.2017, 16:53



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Sonst ein Kann-Kind, aber sicher kein Problem, vor allem, wenn sie bei Euch schon zur Schule geht. Trini

von Trini am 20.07.2017, 08:53



Antwort auf Beitrag von AnnaC

Hallo, meinst Du, in welchem Bundesland sie die Schule besuchen würde? Bayern. Ich weiss nur, dass viele meiner Bekannten ihre Kinder erst mit sieben in die Schule geschickt haben, kann also nicht sagen, ob meine Tochter schulpflichtig wäre.

von AnnaC am 26.07.2017, 06:59



Antwort auf Beitrag von AnnaC

Ich meinte eigentlich wo ihr jetzt lebt. Auch wenn dein Kind in Deutschland noch nicht schulpflichtig ist, aber schon an das Schulleben gewoehnt ist und auch schon lesen kann, kannst du mal in den Schulen nachfragen. Mehr als "Nein" sagen koennen die nicht. So viele Stunden wie bei uns werden die Erstklaessler in Deutschland nicht zur Schule gehen (ich zaehle jetzt den Hort nicht mit).

von germanit1 am 27.07.2017, 17:32