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Geschrieben von DK-Ursel am 08.10.2016, 20:48 Uhr

@DK-Ursel

Hej Maxi!

Natürlich muß man manchmal belegen (können), daß man das eine oder andere ist - dafür hat man ja gff. 2 Pässe, Geburtsurkunden, in Dtld. sogar Abstammungsurkunde.
Aber dann siehst Du ja, daß bei Behörden eben alles schwierig ist, sogar damit.
hat Dein Mann die dt. und die dä, Staatsbürgerschaft durch Abstammung?

Welche meine Pässe (u.a.) Töchter heute haben, weiß ich nicht, sie sind erwachsen und für sich selbst verantwortlich.
Aber 2 Staatsbürgerschaften - 2 Pässe - wieso ist das so erstaunlich?

Als meine Kinder einen Familiennamen für Dtld. brauchten, weil wir heirateten, war ein Zwischenname nur mit dickem Kampf möglich, .wenn überhaupt.
Da macht sich das Alter der Kinder sicher bemerkbar, denn irgendwann hat sich eben auch in die letzten Stuben rumgesprochen, daß sich da was geänder hat.
(Dann kann das zwar auch schon wieder veraltet sein, aber das steht auf einem anderen Blatt.)

Wer wirklich kompetent war, war die Dame im Konsulat Aabenraa am Telefon (habe ich ihrem Chef auch mal gesagt, als ich dort was persönlich regeln mußte - der schaute ganz verwirrt), aber das Konsulat ist kja leider geschlossen.
Wo die Dame abgeblieben ist, weiß ich leider nicht, aber die wußte Bescheid udn war auch superfreundlich.

Bist Du Dir bewußt, daß Eure Kinder die dän. Staatsbürgerschaft nach dem - ich glaube - 23. Lj. verlieren können,wenn sie dann nichts unternommen haben, um sie zu behalten?
(Es sei denn, bis dahin ändert sich noch was, aber wenn man sieht, wielange es mit der dopp. Staatsbürgerschaft dauerte, zweifle ich daran.)

Gruß Ursel, DK

 
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