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Anspruch auf muttersprachlichen Unterricht?

Thema: Anspruch auf muttersprachlichen Unterricht?

Hallo zusammen, kennt sich jemand aus mit dem Recht in Deutschland, was Anspruch auf muttersprachlichen Unterricht in der Schule angeht? Habe einmal gehört, dass wenn in einem Ort/einer Stadt genug Kinder einer bestimmten Muttersprache sind, man dann das Recht hat, bei der Stadt (?) zu beantragen, dass diese Kinder in der Schule eine Klasse mit Muttersprachenunterricht haben (zusätzlich zum normalen Stundenplan). Würde so gerne, dass meine Kleine irgendwann mal persisch (farsi) lesen und schreiben kann, aber leider kann ich es selbt nicht und es ihr entsprechend nicht beibringen . Wir lebten damals sehr dörflich in Deutschland, da gab es einfach nicht genug Kinder in meiner Muttersprache, so dass keine Klasse gebildet werden könnte. Nun lebe ich in einer Ruhrgebiets Großstädten, so dass ich denke, dass es sicherlich genug Kinder gäbe... Nur wie es rechtlich / organisatisch ist, weiß ich nicht. Freue mich über Hinweise aus diesem Forum. Danke!

von Blüte am 28.09.2015, 20:40



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Hej! Prinzipiell hast Du Recht. Man hat Anspruch auf Muttersprachenunterricht, obwohl der o ftsehr schwer durchzusetzen ist,weil die Stadtvätersich um diese Ausgaben gerne drücken und die Gesetzeslage wie so oft bei internationalen Dingen nicht kennen. Jedoch kenne ich den Anspruch nur im Hinblick auf Sprachen,die innerhalb der EU gesprochen werden. Dieses Gesetz wurde eingeführt, um die Freizügigkeit innerhalb der eU zu sichern, sprich: Die Kinder der "Gastarbeiter" überall sollten auch bei einer Rückkehr in die "Heimat" ohne Probleme die Schule besuchen können, also in ihrer Muttersprache fit sein. Es KANN natürlich sein, daß ein Bundesland/eine Gemeinde per Gesetz geregelt hat, welche Sprachen auch noch Anspruch auf Muttersprachenunterrichtig haben (sio wie es in Dtld. kein einheitiliches Bibliotheksgesetz gibt!), aber da mußt Du Dich wohl wirklich durcharbeiten in Eurer Gemeinde/Eurem Bundesland. Bei Türkisch leuchtet es ein, daß Stadtväter evtl. großzügig auchdas ermögilcht haben --- inwieweit andere Sprachen berücksicht werden, hängt dann ja auch sehr von deren Goodwill ab. Es sei denn, die Sprachen werden in dem betreffenden Erlaß benannt oder es ist so allgemein gehalten,daß Ihr einen Anspruch ableiten könnt. Generell aber gibt es meinesWissensnurden Anspruch auf EU-Muttersprachen, der ist EU-Recht und kan nvon keiner Landesgemeinde ausgehebelt werden. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 29.09.2015, 10:00



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Du schreibst dass die Stadt bei der Schule eine Klasse einrichten solle. Aber ich vermute mal, dass es mehrere Schulen in der Stadt gibt und sich die Kinder, die farsi sprechen nicht unbedingt an einer Schule häufen. Ich könnte mir vorstellen, dass du da bei Vereinen oder Gemeinden oder in Privatinitiative größere Chancen hast.

von Geisterfinger am 29.09.2015, 10:21



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http://li.hamburg.de/contentblob/3850334/data/download-pdf-regelungen-im-herkunftssprachlichen-unterricht.pdf

von Geisterfinger am 29.09.2015, 10:23



Antwort auf Beitrag von Geisterfinger

Bei uns gibt es aktuell spanisch, Italienisch, polnisch Meine hat Spanisch, findet nachmittags statt, es müssten mind 15 Kinder teilnehmen, damit der Anspruch erfüllt war. Wir haben 2 Jahre gekämpft, jetzt haben sie endlich eine Lehrerin und jetzt ist diese Schwanger. Wir hoffen auf Ersatz. Zusätzlich gibt es hier noch Aramäisch, der Unterricht findet sogar morgens statt, da es einige Kinder sind. Diese werden dann aus dem normalen Unterricht dafür rausgenommen. Für Grundschüler kommt ein Kommentar aufs Zeugnis, später dann Noten. In der 10. Klasse müsste unsere dann auch eine Sprachprüfung ablegen

von sternenfee75 am 29.09.2015, 14:59



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Ist das in HH? Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 29.09.2015, 15:26



Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Hi, in NRW haben Kinder mit Migrationshintergrund (bis 3 . Generation ) einen Anspruch auf herkunftssprachlichen Unterricht, kurz HRSU. Aber nicht unbedingt in deiner Stadt. In Düsseldorf gibt es Farsi. Die Kinder werden von der 1.-9./10. Klasse unterrichtet, meist am Nachmittag. Sie können mit einer Abschlussprüfung abschließen. Es gibt Noten, die ins Zeugnisse eingetragen werden. Frag mal beim Jugendamt, die wissen meist , wo was angeboten wird. Oder direkt beim Schulamt. Viel Erfolg! Amaya

von Amayala am 02.10.2015, 08:09



Antwort auf Beitrag von Blüte

Anspruch gibt es wohl nur fuer EU-Amtssprachen. Uns wird muttersprachlicher Deutschunterricht verweigert. Fuer die Italiener will der neue Schulleiter aber irgendwann eine Art Deutsch-AG anbieten. Frag doch mal bei euren Konsulat nach, ob die was wissen. Vielleicht kannst du da auch einen Aushang machen.

von germanit1 am 29.09.2015, 16:45



Antwort auf Beitrag von Blüte

Danke für eure Antworten! Meine Kleine ist erst 9 Wochen alt, abrt irgendwann wird das Thema kommen..

von Blüte am 30.09.2015, 13:01