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Amerikanische staatsbürgerschaft

Thema: Amerikanische staatsbürgerschaft

Hallo ihr lieben, Vielleicht kennt sich jemand aus?! Und zwar hab ich die deutsche und die amerikanische Staatsbürgerschaft da mein Vater Amerikaner ist und meine Mutter deutsche. Jetzt hab ich selbst eine kleine Tochter mit einem deutschen Mann. Kann ich für sie trotzdem die amerikanische Staatsangehörigkeit beantragen? Sie ist ja nur noch zu 1/4 amerikanischer Herkunft. Danke für die Antworten &522;

von Laura.kuhn am 06.12.2014, 12:41



Antwort auf Beitrag von Laura.kuhn

Kommt drauf an. In welchem Jahr wurdest du geboren? Ist dein Kind ehelich geboren? Wurde es in den USA geboren? Wie lange hast du selber in den USA gelebt?

von Pamo am 06.12.2014, 17:10



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich bin in Deutschland geboren und hab auch immer hier gelebt. Bin nur einmal im Jahr für ein paar Wochen in den USA. Ich bin verheiratet und war es auch schon als sie geboren wurde. Bin mir Eigenrlich auch sicher das sie nur die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen wird. Wobei wir Eigenrlich vorhaben irgendwann mal auszuwandern. Da wäre es von Vorteil wenn sie einen Pass bekommen würde.

von Laura.kuhn am 06.12.2014, 21:09



Antwort auf Beitrag von Laura.kuhn

Dann hat das Kind keinen Anspruch, kann aber bei der Einwanderung nach Beantragung eines Visums direkt nach der Einreise automatidch eingebuergert werden.

von Pamo am 07.12.2014, 06:33



Antwort auf Beitrag von Laura.kuhn

Der amerikanische Elternteil (also Du) muss mindestens 5 Jahre in den USA gelebt haben, davon 2 Jahre nach dem 14. Lebensjahr. Ansonsten hat Dein Kind keinen Anspruch auf die amerikanische Staatsbürgerschaft. Silvia

von Silvia3 am 06.12.2014, 22:40



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Danke für eure Antworten &522; hatte zwar gehofft was anderes zu hören, also das die Maus sofort Anspruch drauf hat. Aber solange sie nach dem Visum eingebürgert werden kann ist das ja schonmal was &522;

von Laura.kuhn am 10.12.2014, 19:00



Antwort auf Beitrag von Laura.kuhn

Ja, guck mal in den Child Citizen Act von 2001 rein: Absatz A ist dein Fall. http://www.uscis.gov/policymanual/HTML/PolicyManual-Volume12-PartH-Chapter4.html

von Pamo am 11.12.2014, 08:39



Antwort auf Beitrag von Laura.kuhn

Soviel ich weiss ja, mein Mann ist US Staatsbuerger und ich bin Deutsche, bei uns ist das also etwas anders ABER soviel ich weiss giltst du ja fuer US government als US Citizen, fuer die ist das glaube ich irrelevant ob du doppelte Staatsbuergerschaft hast oder nicht. Ein Elternteil US citizen -> baby US citizen Ruf doch einfach mal beim consulate an, aber bei uns wird das so funktionieren dass wir mit Baby dort hin gehen und die Geburt 'abroad' hier anzeigen und dann das 'certificate of citizenship' und den Pass bekommen :)

von Lulamae am 02.01.2015, 11:22