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Elternzeit meines Mannes

Thema: Elternzeit meines Mannes

Hallo alle Zusammen, ich bin ganz neu hier. Mein ET der Zwillinge ist 08.09.2015. Mein Mann und Ich möchten gerne am Anfang zusammen zu Hause bleiben. Er würde gerne 3 Monate Elternzeit nehmen, ist das überhaupt möglich?. Habe ich es richtig verstanden, dass Er in diesen 3 Monaten aber nur für 2 Monate Elterngeld bekommt, wenn ich es für 12 Monate beantrage? Ich bin total verwirrt, viel zu viele Informationen.... Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

von Snowkat am 23.01.2015, 21:36



Antwort auf Beitrag von Snowkat

Hallo, Erst mal herzlichen Glückwunsch zur schwangerschaft. Meine Jungs haben an deinem et ihren ersten Geburtstag... Leider kann ich dir nicht wirklich helfen, da sich hier beim Elterngeld wirklich viel geändert hat zum 01.01.15 und noch einiges zum 01.07. dazu kommt... Elterngeld Plus etc... Bisher wäre das tatsächlich so gewesen wie du geschrieben hast. Man erhielt 12 Monate elterngeld + 2 Partnermonate., als insgesamt 14 Monate wenn beide elternzeit nehmen. Diese könnten aber auch anders aufgeteilt werden, z.b 7 und 7 Monate oder 3 und 11 Monate. Bei deiner Variante ist aber ein Mionat zuviel dabei.... Du könntest aber mal deine eltergeldstelle kontaktieren.wie das jetzt dann ist..... Mir Haben die ganz gut weitergeholfen.... Vg Mimi

von Mimi987 am 24.01.2015, 14:21



Antwort auf Beitrag von Mimi987

Also das mit den 14 Monaten ist immer noch so. Man bekommt halt jetzt nicht mehr zwei mal EG für Zwillinge, sondern ein mal plus 300 Euro. Soweit ich weiß kann man jetzt aber auch sein EG halbieren und dafür zwei Jahre kriegen, vllt könnt ihr so ja was machen!? Mein Freund bleibt nur zwei Wochen daheim, weil wir es uns einfach nicht leisten können/wollen auf über 1000 Euro zu verzichten. Er kann sich bis zu vier Wochen Urlaub nehmen und dann hab ich ja etwas Routine. Klar ist es schade, aber mei das wird ;)

von tantenana am 24.01.2015, 19:27



Antwort auf Beitrag von tantenana

Guten Morgen, ich wurde am 07.04.2014 Vater von Zwillingen (Mädchen+Junge) und kann zum Thema Elterngeld folgende Auskunft geben: Die Mutter der beiden (meine Frau) hat nach der Geburt Mutterschaftsgeld bezogen. Dies geht vom Bemessungszeitraum für das Elterngeld weg. D.h. sie bekam ab Mitte/Ende Juli Elterngeld: 67% ihres Verdienstes für den ersten Zwilling plus 300 Euro Mehrlingszuschlag für den zweiten Zwilling. Elternzeit bis 08/2019. Nun zur eigentlichen Frage: Ich, der Vater, hatte ab dem Geburtstermin zeitgleich mit meiner Frau Elternzeit und bezog auch zeitgleich Elterngeld. Möglich ist dies durch ein Urteil des Bundessozialgerichts. Das Gericht hatte am 27. Juni 2013 entschieden, dass Eltern bei Zwillings- beziehungsweise Mehrlingsgeburten nicht nur einen Elterngeldanspruch pro Geburt, sondern für jedes einzelne neugeborene Kind einen eigenen Elterngeldanspruch haben. Das bedeutete für mich: 10 Monate Elterngeld. 67% meines Verdienstes für den ersten Zwilling plus 300 Euro Mehrlingszuschlag für den zweiten Zwilliung. Und das parallel zur Elterngeldzahlung für meine Frau. Allerdings verliert dieses Urteil mit Ikrafttreten des Gesetzes für Elterngeld plus seine Wirkung. D.h. es gibt, wie früher, nur für 1 Kind Elterngeld plus den Mehrlingszuschlag. Eine sehr familienfreundliche Regelung unserer Bundesregierung wenn ich dies hier anmerken darf. Allerdings ist es wirklich am Besten sich einen Termin in der Elterngeldstelle geben zu lassen und dort ganz genau nachzufragen. Das hatten wir gemacht und wirklich sehr kompetente Mitarbeiter angetroffen die uns genau aufzeigten wie wir das Elterngeld in unserem Fall am Besten beantragen. Und bitte nicht vergessen: Dem Antrag ein Schreiben mit dem Wortlaut: "Sollte es eine bessere Möglichkeit als die beantragte geben bitte ich um Rückruf!", versehen. Dann ist die Eltergeldstelle verpflichtet mit den Eltern Kontakt aufzunehmen falls ihr was übersehen habt. Ich persönlich habe die 10 Monate mit meinen beiden Mäusen mehr als genossen und habe dafür auf 1500 Euro/Monat verzichtet. Auch wenn es am Schluss finanziell sehr eng wurde: Diese Zeit ist einmalig und kann durch Geld nicht ersetzt werden. Also: Bitte rechnet gründlich ob es nicht irgendwie machbar ist. Gerade als Vater baut man in dieser Zeit eine sehr intensive Bindung zu seinen Kindern auf.

von bluejay am 16.02.2015, 09:53