Eltern mit Zwillingen, Drillingen und mehr

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Geschrieben von IngoAC am 11.06.2014, 9:31 Uhr

Elterngeldprofis gefragt ;)

Moin,
Profi?, na ja ich kenne mich ein wenig aus.

Also das
1. ist, das Elterngeld wird IMMER mit dem Mutterschutzgeld verrechnet. Das ist leider von Nachteil, da 2*Elterngeld plus 2* Geschwisterbonus immer mehr ist als Das Mutterschutzgeld.
2. man sollte IMMER Lebensmonate (also Geburtstag am 15. beantrage vom 15. bis zum 14. des Folgemonats) beantragen sonst verliert man einen Monat.
3. Ihr könnt zusammen für jedes Kind 14 Monate Elterngeld beziehen (Nur Mutterwschutz ist immer bei der Mutter)
4. Wenn deine Zwillinge am z.B. 28.9. kommen Mußt du mindestens bis zum 28.12. für beide Kinder Elterngeld beantragen (Mutterschutz) Dein Mann kann für Kind 1 den 1. und 2. Monat beantragen und für Kind 2 den 2. und 3. Lebensmonat beantragen (Er muß mindesten 2 Monate pro Kind beantragen damit er Elterngeld bekommt).

das sieht dann so aus.
M= Mutterschutzgeld 100% vom Netto
V= volles Elterngeld ca 65% Vom Netto plus 300€
Mi= Mindestsatz 600€

Monat------------Kind 1-----------------------Kind 2
1 ------------------Mutter(M)Vater(V)------Mutter(M wird verrechnet)Vater()
2------------------ Mutter(M)Vater(V)----- Mutter(M wird verrechnet)Vater (MI)
3------------------Mutter(M)Vater() --------Mutter(M wird verrechnet)Vater (V)
4----------------- Mutter(V)Vater()--------- Mutter(Mi)Vater ()
5----------------- Mutter(V)Vater()----------- Mutter(Mi)Vater ()
6------------------ Mutter(V)Vater()----------- Mutter(Mi)Vater ()
7------------------ Mutter(V)Vater() -----------Mutter(Mi)Vater ()
8------------------ Mutter(V)Vater()---------- Mutter(Mi)Vater ()
9------------------ Mutter(V)Vater()------------Mutter(Mi)Vater ()
10 -----------------Mutter(V)Vater()---------- Mutter(Mi)Vater ()
11---------------- Mutter(V)Vater() ----------Mutter()Vater ()
12---------------- Mutter(V)Vater() -----------Mutter()Vater ()
13----------------- Mutter()Vater() ----------- Mutter(V)Vater ()
14----------------- Mutter()Vater() ------------Mutter(V)Vater ()
Summe 14 Monate 14 Monate

Also Du beantragst:
Für Kind 1 die Monate 1-12 und für Kind 2 1-10 und 13 und 14.(Voraussetzung du Bleibst 14 Monate zu Hause)
Dein Mann für Kind 1 1 und 2 und für Kind 2 die Monate 2 und 3.

Unter bestimmten Umständen kann bei einer leichten änderung noch etwas mehr herauskommen, aber dazu müßte man wissen wieviel Elterngeld ihr erhaltet.

Dein Elterngeld errechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz.

LG
Ingo

 
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