Hallo Zusammen,
könnt Ihr mir bitte helfen bei der richtigen Beantragung des Elterngeldes/-Elternzeit?
Ich bin VZ berufstätig und mit Zwillingen schwanger, ET: 13.10.2015, mein Mann ist Student. Wie können wir die Elternzeit am besten auteilen und wie wir das mit den 12 Wochen Mutterschutz gehandhabt, die ja von der Elternzeit der Mutter abgezogen werden?
Mutter: Elternzeit & -geld vom 13.10.2015 bis zum 13.10.2016 (12 Mon) & der Vater zwei Monate Elternzeit & Geld vom 13.10. bis 13.12.2015.
Ist das so korrekt gerechnet? Wir möchten schauen, dass das Geld so lange reicht, da ich Alleinverdienerin bin müssen wir schaun wie wir über die Runden kommen. Auch möchte ich mit meinem Arbeitgeber noch die Arbeitszeit in der Elternzeit besprechen.
Arbeit Mutter: 14. Oktober bis 31. Dezember 2016 Elternzeit mit einer Teilzeitbeschäftigung von 25 Stunden wöchentlich.
01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Elternzeit mit einer Teilzeitbeschäftigung von 30 Stunden wöchentlich.
Habe ich alles richtig ausgerechnet, kann man das so machen? Das Thema verwirrt mich leider ein wenig und ich bin dankbar für Eure Antworten! Vielen Dank Sunny
von
Sunny20015
am 29.06.2015, 12:24
Hey,
Ich antworte dir jetzt mal , auch wenn ich dir nicht wirklich helfen kann.
Es hat sich gerade bei den Zwillingen zum 1.1.15 fast alles geändert, so dass dir die "alten hasen" nicht mehr so wirklich helfen können.
Als tipp kann ich aber die elterngeldstellen ans herz legen . Ich hab hier in bayern mit unserer gute erfahrung gemacht. Die haben mir wirklich weitergeholfen.
Bitte beachte, dass zwillis oft früher kommen und daher dein Mutterschutz deutlich länger ausgallen kann. 12 wochen+ zu früh
Bei mir waren es nach der geburt genau 18 Wochen Mutterschutz. - voll angerechnet auf das Elterngeld.
Liebe grüsse
Mimi
von
Mimi987
am 30.06.2015, 07:54
Hallo,
meine Mädels sind im März '15 geboren worden und kamen 8 Wochen zu früh.
Ich hatte auch 18 Wochen Mutterschutz da sie vor meinem offiziellen Mutterschutz kamen.
Soweit ich weiß kann man nicht zusammen in Elternzeit gehen und zusammen Elterngeld beziehen. Aber da bin ich mir nicht sicher. Ruf einfach mal bei deiner Elterngeldstelle an, die sind echt hilfsbereit
Während du im Mutterschutz bist bekommst du ja kein Elterngeld.
Vielleicht kann man es so machen, dass dein Freund in Elternzeit geht wenn du noch im Mutterschutz bist und du dann danach.
Wünsche dir eine schöne Schwangerschaft und das die 2 noch lange drin bleiben
Liebe Grüße Hope
von
Hope101
am 02.07.2015, 20:08
Hallo,
ich hoffe du liest das noch.
1. Fakt:
nach der Geburt hast du 12 Wochen Mutterschutz plus die Tage die von den 6 Wochen vor der Geburt übrig sind.
2. Fakt
ihr könnt jeder 3 Jahre in Elternzeit gehen.
3. Fakt
Ihr könnt (wenn dein Mann mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt) und die Zeit des Mutterschutzes (3-4 Monate die die Mutter nehmen muß) von den 14 Monaten Elterngeld abzieht den Rest innerhalb der 14 Monate verteilen wie ihr wollt. z.B. die Monat 1-7 beide Elterngeld oder du die ersten 4 Monate und dein Freund danach oder parallel 10 Monate ...
4. Punkt
Wenn ihr finanziell sehr knapp seit denkt über das Elterngeld + nach. Da könnte rechnerisch etwas mehr drin sein als bei vollem Elterngeld.
5. Fakt
Dein Mann/Freund würde 300€ Elterngeld plus 300€ Zwillingsbonus erhalten. Wenn du nach dem Mutterschutz wieder voll Arbeiten würdest wäre das das Maximum, das ihr an Geld zusammen hättet.
Das ist alles sehr viel hin und her Rechnerei. Das dein Arbeitgeber dich in den Stillzeiten freistellen muß, weißt du hoffentlich. Näheres gibt es im Stillforum.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 08.07.2015, 10:17