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| Geschrieben von Kugelfisch1986 am 03.02.2012 |
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Zusätzliche Angaben:
| Letzte Regel: | 30.10.2011 | | Entbindungstermin: | 16.08.2012 | | Medikamente: | Rötelnimpfung, Antibiotika Docycyclin Stada 200 | | Zeitraum / Dosis: | Röteln ca am 10.10.11 / Antibiotika 21.11.11 - 29.11.11 | | Belastungen: | 2 Leistenbrüche | | Krankheiten: | nein | |
Rötelnimpfung
Guten Tag,
ich habe kurz vor Beginn meiner Schwangerschaft eine Rötelelimpfung erhalten. Eigentlich wurde meinem Partner vom Urologen diagnotisiert das er keine Kinder auf normalen Wege zeugen könne daher haben wir nicht verhütet.
Nun ist es doch passiert allerdings machen wir uns große Sorgen und haben Angst vor Fehlbildungen wegen der Impfung.
Können Sie aus Ihrem Erfahrungsschatz berichten und Ihre Einschätzung geben, ob schon alleine wegen der Impfung und auch wegen der Einnahmeder schädlichen Antibiotika wir eine Fruchtwasseruntersuchung machen sollten. Wir haben große Angst da diese Untersuchungen ja auch ein Risiko beinhalten.
Dies ist meine erste Schwangerschaft und ich mache mir große Sorgen ob das kleine Fehlbildungen bekommt oder Blind sein könnte.
Es wäre sehr lieb wenn Sie uns weiterhelfen... |
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1 Antwort:
Re: Rötelnimpfung
Antwort von Dr. Paulus am 10.02.2012
Seit 1971 findet sich in den Beipackzetteln der Rötelnimpfstoffe der Hinweis, dass eine Schwangerschaft zum Zeitpunkt einer Rötelnschutzimpfung auszuschließen und bis zu 3 Monate nach der Impfung zu vermeiden ist. In den USA wurde offiziell die Zeit, in der eine Schwangerschaft nach Rötelnimpfung zu vermeiden ist, auf 28 Tage reduziert (CDC 2001).
Bei Rötelnimpfstoff handelt es sich zwar um abgeschwächte Lebendviren, doch konnte bei über 2.000 beschriebenen Anwendungen kurz vor oder in der Schwangerschaft bisher kein Fall einer kindlichen Schädigung durch den Impfstoff festgestellt werden.
Nach der aktuellen Datenlage müssen Sie keine Auswirkungen der Impfung auf die kindliche Entwicklung befürchten, wenn die Schwangerschaft kurz nach der Impfung eingetreten ist.
Eine absolute Gegenanzeige für die Anwendung von Tetrazyklinen besteht erst nach Beginn der Mineralisierung von Knochen und Zähnen (ca. 14.SSW), bei Einnahme vor der 14.SSW sind keine Schäden zu befürchten.
Eine Verfärbung der Zähne und eine Einschränkung des Knochenwachsums wurde bei Anwendung von Tetrazyklinen im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel beschrieben.
Eine Fruchtwasserpunktion erfasst primär Chromosomenanomalien (3 bis 5% aller angeborenen Fehlbildungen). Medikamentenanwendungen bzw. Impfungen lösen i. A. keine Chromosomendefekte sondern allenfalls Störungen der embryonalen Organentwicklung aus. Diese werden nicht durch eine Fruchtwasserpunktion sondern am besten durch eine Ultraschallfeindiagnostik diagnostiziert. |
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