Die Kassen übernehmen psychotherapeutische Behandlungen nur bei Therapeuten mit Kassenzulassung, nur bei wissenschaftlich anerkannten Verfahren und auch nur im Fall einer psychischen Störung mit Krankheitswert. Übernehmen die Kosten auch bei alternativen Verfahren (Bsp. Gesprächstherapie, Familientherapie).
Je nach Tarif bis zu 100%.
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