Bei ambulanten Kuren übernehmen die Kassen die Arzt- und Behandlungskosten einmalig alle 4 Jahre für ca. 3 Wochen.
Bei stationären Kuren werden auch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten übernommen, eine Zuzahlung von 10,- EUR pro Tag wird hier für die gesamte Dauer der Kur fällig.
Bei Kindern entfällt die Zuzahlung. In Ausnahmefällen kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein, der normale Bedarf wird aber über die Gesetzlichen ausreichend abgedeckt.
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