Im Falle von längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit zahlt die Kasse ein Krankengeld in Höhe von etwa 70% des Einkommens.
Eltern steht auch im Krankheitsfall eines Kindes sogenanntes Kinderkrankengeld zu, wenn sie deswegen nicht zur Arbeit gehen können.
Laut Gesetz sind das jedes Jahr für jedes Elternteil bis zu 10 Arbeitstage pro Kind (für Alleinerziehende 20 Tage), bei mehreren Kindern maximal 25 Tage, bzw. 50 bei Alleinerziehenden. Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, verlieren Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf das volle Gehalt.
Mit einem speziellen Krankentageld kann man im Krankheitsfall die entstehende Einkommenslücke individuell absichern.
Das Kinderkrankengeld wird von den gesetzlichen Kassen sehr unterschiedlich gehandhabt, hier empfiehlt es sich nachzufragen.
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