Prothesen, Rollstühle oder Hörgeräte werden nach ärztlicher Verordnung in einfacher Ausführung übernommen.
Meist gibt es Festbeträge, bis zu denen erstattet wird. Bei Bandagen, Einlagen und Kompressionsstrümpfen muss man einen Eigenanteil von 20 % zahlen. Die gesetzlichen Kassen übernehmen meist nur die Kosten für die einfachsten Ausführungen.
Bei höheren Ansprüchen kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein, um hohe Eigenanteile zu minimieren.
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