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Sie erstatten nur in Ausnahmefällen anerkannte alternative Behandlungsmethoden, aber gesetzmäßig keine Heilpraktiker- behandlung! Zusatzversicherungen erstatten verschiedenste alternative Heilmethoden (beispielsweise Osteopathie, Akupunktur oder Kinesiologie), Heilpraktiker- oder naturheilkundliche Behandlung je nach Vereinbarung teilweise bis zu bestimmten Höchstsätzen.
Für Patienten, die diese Behandlungsmethoden häufiger in Anspruch nehmen, ist eine Zusatzversicherung empfehlenswert.
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