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Geschrieben von Sille74 am 19.09.2014, 18:47 Uhr

O je..

Nun ja, wenn wir schon beim Juristischen angekommen sind ( hier unpassenderweise m.E.): jemanden gegen seinen Willen hinzulegen, auch sanft, waere beim Verhaeltnis Buerger gegen Buerger mindestens Noetigung und beim Verhaeltnis Staat - Buerger sog. koerperlicher Zwang, der auch nur unter bestimmten engen Voraussetzungen erlaubt ist ... Also imho aus der Warte nicht wirklich ein Unterschied, wobei natürlich außer Frage steht, dass man ein tobendes Kind, das eigentlich schlafen muesste, wieder zurück in sein Bett legen darf genauso wie es m.E. legitim sein kann, einfach mal die Tuere zu zumachen ...

Und die Mutter möchte ich sehen, die ruhig ein Buch vor liest bei absolutem Desinteresse (und, wie gesagt, 2 1/2-jaehrige können seeehr stur sein; da sind 1 1/2-jaehrige ganz leicht zu lenken dagegen ...)

 
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