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Geschrieben von Nicole_Meyer am 19.09.2014, 14:28 Uhr

O je..

Eine ABGESCHLOSSENE Türe, ist und bleibt Einschließen, egal, wie nett man das formuliert. In Einrichtungen benötigt man dafür nicht ohne Grund eine richterliche Erlaubnis....warum? Weil es ein Übergriff ist.

Und wieder hinlegen, oder ihn aufzufordern "nimm das Köpfchen runter", ist etwas anderes, als "toben lassen und auf einem Tablet rumfummeln". Tatsächlich finde ich, haben die Dinger bei Kindern nichts verloren und signalisieren Desinteresse. Sie könnte statt dessen ein Buch VORLESEN, leise, unbeirrt.

 
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