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Geschrieben von Anbob1987 am 11.11.2015, 2:17 Uhr

Narkose beim Zahnarzt , mein Sohn 4 Jahre bitte um Rat :(

Das macht ja nichts, Und ganz falsch ist die Empfindung, das der Arzt dan "nur mal drüber guckt" auch nicht.

Es ist so. Bei niedergelassenen Ärzten, sei es Chirurg, Zahnarzt, Gynäkologe oder sonst wer, arbeiten meistens ambulante, freiberufliche Anästhesisten. Die haben die gleiche "Ausbildung" wie die im Krankenhaus, sind nur irgendwann dort weggegangen, wie die meisten niedergelassenen Ärzte auch.

Bei elektiven Eingriffe, d.h. geplant, nicht unbedingt nötig, oder bei dringlichen, indizierten Eingriffen, d.h. der Eingriff ist nötig, aber kein Notfall, ist es, je nach Risiko ok, rechtlich ganz klar geregelt und legitim, dass der Patient, oder in dem Fall die Eltern, den Narkosearzt erst am Tag der OP treffen und vorher den dazugehörogen Aufklärungsbogen ausfüllen. Ja, der Narkosearzt guckt an dem Tag "drüber". Das klingt lapidar und vllt. auch ein wenig oberflächlich, ist aber nicht so gemeint. Das heit- er sprich mit der Mutter die Risiken nochmal durch und man kann IMMER!!! ein Veto einlegen (als Patient oder als Mutter oder Vormund...). Wenn man nicht in Vollnarkose ist, dann auch noch auf dem OP- Tisch, wenn man Zweifel hat,

Der Narkosearzt schaut und befragt nach Risiken ( Krankheiten, Medikamenten, Allergien und vielen anderen Dingen), das geht, je nach Fragebogen schnell oder nicht ganz so schnell. Hat das Kind keine narkoserelevanten Erkrankungen, und ja, das kann eine Narkosearzt einschätzen und bewerten, und sind möglicherweise vorhandene Allgergien durch andere Medikamente zu umgehen, ist es grundsötzlich ok, legitim und auch rechtlich vertretbar, wenn man diesen Arzt erst relativ kurz vor der OP trifft.
Bestehen Zweifel beim Arzt oder beim Patienten/ den Eltern, kann man IMMER zurücktreten! Auch, wenn man schon unterschrieben hat (gerade, wenn man den Bogen im Vorfeld ausgefüllt hat und erst danach den Arzt trifft).

Wegen der Narkose würde ich mich keine Sorgen machen.

Aber ich würde einen zweiten, auf Kinder spezialsierten Zahnarzt aufsuchen um herauszufinden, ob es wirklich nötig ist, bei einem Milcjgebiss (?) so zu verfahren. Daher würde ich, unabhängig von den Bedenken bzgl. der Narkose (die selbstverständlich auch angebracht werden dürfen, wenn sie bestehen!!!) mein Kind morgen krank melden, in den nächsten Tagen/Wochen einen weiteren Arzt befragen (wenn möglich Uni oder auf Kinder spezialisiert) und je nach Resultat einen neuen Termin bei dem (für das Kind ja auch schon) bekannten Zahnarzt machen oder doch woanders, wenn es denn nötig ist!

 
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